Kleine Anfrage des Abg. Frick Peter zum Thema Schutz im Haus
1997 wurde unter dem Projektnamen «Schutz im eigenen Haus» für die Regierung zur Sicherheit und zum vorbeugenden Schutz der liechtensteinischen Bevölkerung unter dem Projektleiter Alois Hoop eine Studie erarbeitet.
Dabei ging es darum, dass bei jedem Gebäude die bestehende Infrastruktur genutzt wird, um innerhalb der Wohngemeinschaft für die Hauseigentümer Schutzplätze gegen unterschiedliche Gefahrenereignisse aufzuzeigen und zu ermöglichen. Gedacht wäre gewesen, dass bei Ereignissen wie Erdbeben, Verstrahlung, Chemieunfällen oder Sturm mit der Realisierung dieses Projektes bis zum Jahr 2010 für die gesamte Bevölkerung in Liechtenstein optimaler Schutz innerhalb der eigenen vier Wände geboten werden könnte.
Der Schutz-im-Haus-Raum wäre dann schlussendlich ein bereits vorhandener ausgewählter Raum im Gebäude mit einer qualitativ guten Bausubstanz. Es wurde lange an diesem Projekt gearbeitet und eine deutliche Verbesserung im Bereich des Bevölkerungsschutzes erkannt. Hierzu gibt es Studien und Anträge, die dieses Projekt als klaren Mehrwert für die Menschen in Liechtenstein ausweisen.
Das Schutz-im-Haus-Konzept wurde dann im Budget 2004 aufgrund der Sparmassnahmen nicht aufgenommen und auch nicht mehr weiterverfolgt.
Wie ist der Stand beim Projekt «Schutz im Haus»? Wurde dieses Vorhaben jemals von der Regierung weiterverfolgt?
Sabine Monauni: Das Projekt «Schutz im Haus» wurde nach dessen Sistierung im Jahre 2003 nicht wieder aufgegriffen.
Trotz erkennbaren Mehrwertes für die Bevölkerung wurde das Projekt eingestellt. Kann die Regierung diesem Projekt aus heutiger Sicht noch etwas abgewinnen?
Das Konzept «Schutz im Haus» setzte voll und ganz auf die Eigenverantwortung des Wohnungseigentümers, indem dieser für die Ausgestaltung und den Betrieb einer schutzbietenden Räumlichkeit innerhalb seiner Liegenschaft zu Sorgen gehabt hätte. Die Regierung ist nach wie vor davon überzeugt, dass ein adäquater Bevölkerungsschutz nur mit Unterstützung einer eigenverantwortlich handelnden Bevölkerung sichergestellt werden kann.
Was kostete das Projekt «Schutz im Haus» dazumal, im Jahr 2004, das – wie erwähnt – aufgrund der Sparmassnahmen nicht aufgenommen und auch nicht mehr weiterverfolgt wurde?
Die Gesamtkosten des Projektes wurden im Jahre 2003 mit CHF 3.6 Mio. veranschlagt.
Gibt es ähnlich angedachte Projekte vonseiten der Regierung?
An einem vergleichbaren Konzept wird derzeit nicht gearbeitet. Es ist aber geplant, auf der Grundlage der sich in Überarbeitung befindlichen Gefährdungsanalyse sowie vor dem Hintergrund der neuen geopolitischen Sicherheitslage die aktuelle Strategie in Sachen Schutzbauten zu analysieren und im Bedarfsfall anzupassen.
Sieht die Regierung, zum Beispiel beim Projekt «Schutz im Haus» auch einen Sensibilisierungseffekt bei der Bevölkerung zum Thema Schutz und Eigenverantwortung?
Die damaligen Projektverantwortlichen waren sich bewusst, dass die liechtensteinische Bevölkerung nur mittels einer breit angelegten Informationskampagne für das Konzept «Schutz im Haus» gewonnen werden könnte. Die dadurch ausgelösten gesellschafts- resp. sicherheitspolitischen Diskussionen hätten je nach Verlauf die Herausforderungen im Bevölkerungsschutz der Öffentlichkeit in Erinnerung gerufen und die damit verbundene Eigenverantwortung thematisiert.
Kleine Anfrage des Abg. Frick Walter zum Thema Steigende Asylzahlen
In Österreich und in der Schweiz steigen die Asylzahlen wieder an. Besonders diejenigen Migranten, die über die Balkanroute kommen, bereiten den Politikern in unseren Nachbarländern wieder vermehrt Kopfzerbrechen. In Österreich ist die Zahl der Asylanträge im laufenden Jahr auf weit über 56’000 gestiegen. Im ganzen Vorjahr waren es 39’930. In der Schweiz rechnet man mit circa 19’000 Anträgen bis Ende Jahr. Im gesamten Vorjahr waren es 14’928. Und dabei sind die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht mitgerechnet. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass sowohl die Schweiz als auch Österreich von Ländern umgeben sind, die dem Dubliner Übereinkommen angehören. Das heisst, dass jenes Land, auf den ein Asylsuchender den Fuss als erstes setzt, auch für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist. Vor allem Politiker aus dem rechten Politikspektrum rufen dabei Erinnerungen an das Jahr 2015 wach. Tut Transparenz in dieser Frage Not, um nicht Vorurteile zu befeuern?
Was sagen die oben genannten Zahlen nach Ansicht der Regierung über die Funktionstüchtigkeit des Dubliner Übereinkommens aus?
Sabine Monauni: Die genannten Zahlen sagen für sich alleine nichts über das Funktionieren des Dublin-Systems aus, da aus diesen nicht hervorgeht, ob die Asylsuchenden im Fall der Anwendbarkeit des Dublin-Verfahrens in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden können. Grundsätzlich zeigen sie jedoch, dass es eine grosse Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums gibt und Personen in mehreren Ländern um Asyl ansuchen, was die einzelnen Systeme stark belastet.
Wie entwickeln sich in diesem Jahr die Asylzahlen in Liechtenstein im Vergleich zum Vorjahr?
Per 28.09.2022 wurden in Liechtenstein insgesamt 57 Asylgesuche gestellt. Dies sind weniger als im Vorjahr mit 70 Gesuchen per Ende September. Gleichzeitig wurden dieses Jahr jedoch 379 Schutzgesuche wegen des Ukraine-Kriegs verzeichnet.
Wie beobachtet man aus der Sicht Liechtensteins die Entwicklungen in den Nachbarländern?
Die zuständigen Stellen, insbesondere das Ausländer- und Passamt, die Landespolizei sowie die Mission in Brüssel verfolgen die Entwicklungen auf verschiedenen Ebenen. Einerseits in entsprechenden europäischen Gremien, in denen Liechtenstein vertreten ist, andererseits im bilateralen Austausch mit unseren Nachbarstaaten sowie national im Rahmen der Task Force Asyl. Derzeit werden auf europäischer Ebene sowie durch unsere Nachbarstaaten Initiativen zur Eindämmung der Sekundärmigration vorgebracht. Es ist zu erwarten, dass auch Liechtenstein früher oder später vermehrt von der Sekundärmigration betroffen sein wird. Hier wird aber konsequent das Dublin-Verfahren angewendet und die Asylsuchenden in den zuständigen Staat überstellt. Der Grossteil der in Liechtenstein gestellten Asylgesuche fällt auch dieses Jahr wieder unter das Dublin-Verfahren.
Was bedeuten steigende Asylzahlen für unser Land?
Dieses Jahr sind steigende Asylzahlen zusätzlich zu den anhaltenden Fluchtbewegungen aus der Ukraine eine grosse Mehrbelastung für das Asylwesen. Dies betrifft neben der Durchführung der notwendigen Verfahren im Besonderen die Unterbringung und Betreuung. Steigende Asylzahlen bedeuten zudem höhere Kosten im Asylwesen. Im Bereich der Verfahren haben sich die in den letzten Jahren beschleunigten Unzulässigkeitsverfahren bewährt, welche aber auch entsprechende personelle Ressourcen benötigen.
Wie viele Asylsuchende sind derzeit bei uns im Land registriert und aus welchen Ländern stammen diese?
Stand heute halten sich 28 Asylsuchende und 29 vorläufig Aufgenommene im Land auf. Die Asylsuchenden stammen aus folgenden Ländern: Irak 5, Nordmazedonien 4, Algerien 3, Belarus 3, Russland 2, Türkei 2, Tunesien 2, Venezuela 1, China 1, Somalia 1, Sudan 1, Staatenlos 1, Aserbaidschan 1, Ukraine 1.
Kleine Anfrage des stv. Abg. Gstöhl Markus zum Thema Fachkräftemangel in der Gastronomie
Seit längerer Zeit herrscht in Hotels und Gastronomiebetrieben ein akuter Fachkräftemangel. Es fehlen Köche, Kellner, Zimmermädchen und Rezeptionisten. Nach monatelanger Kurzarbeit und unsicheren Perspektiven während der Pandemie haben sich viele Fachkräfte aus der Gastronomie umschulen lassen und sich eine neue Berufsorientierung gesucht. Hinzu kommen die eher unattraktiven Arbeitszeiten – frühmorgens, spätabends an Sonn- und Feiertagen – sowie die eher nicht zufriedenstellende Entlöhnung.
Beim Letzteren wurde bereits nachgebessert, aber dies reicht noch nicht. Die Gastronomie/Hotellerie ist ein sehr wichtiger Faktor, um das Beisammensein der Menschen zu fördern. Ohne Gastronomie sind weder Fremdenverkehr noch Geschäftsreisen denkbar. Die Gastronomie ist also auch eine Komponente der modernen Mobilität. Sie tragen viel zum guten Funktionieren und zum Austausch in unserer Gesellschaft und Wirtschaft bei. Sie bieten eine ganz wichtige Infrastruktur. In Liechtenstein, vor allem in der Hotel- und Gastronomiebranche, arbeiten viele Personen aus den EU-Staaten. Mit der Kurzaufenthaltsbewilligung ist es möglich, dass diese Personen ein Jahr lang in Liechtenstein arbeiten und wohnen können. Danach müssen Sie wieder ausreisen. Grenzgänger sind davon ausgenommen. Somit ist diese Branche ständig auf neuer Suche nach neuen Mitarbeitern. Viele Bewerber teilen während den Vorstellungsgesprächen bereits mit, dass Sie unter diesen Umständen lieber in die Schweiz gehen, denn dort dürfen Sie fünf Jahre bleiben.
Hinzu kommt, dass sich viele aus Drittstaaten bewerben, diese aber keine Bewilligung erhalten.
Sind in der Regierung Massnahmen geplant in Bezug auf den akuten Fachkräftemangel nicht nur in der Gastronomie, sondern auch in anderen Branchen?
Sabine Monauni: Neben den aktuellen Unsicherheiten und Krisen ist der Mangel an Fachkräften eine der grössten Herausforderungen für unsere Wirtschaft. Es fehlt nicht nur hochqualifiziertes Personal, sondern ganz allgemein Arbeitskräfte. Dies zeigen auch die Rückmeldungen der Unternehmen in der jüngst publizierten Konjunkturumfrage des Amtes für Statistik. Im Frühjahr 2022 hat das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt daher die Arbeitgeberverbände zu einem runden Tisch «Fachkräftemangel» eingeladen. Zudem hat die Regierung unter dem Vorsitz des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer neuen Standortstrategie eingesetzt. Ein Schwerpunkt dieser neuen Standortstrategie ist der Fachkräfte- bzw. der Arbeitskräftemangel. Als wichtige Massnahmen zur Förderung der Standortattraktivität für Arbeitnehmende gelten unter anderem die Einführung der bezahlten Elternzeit sowie die Flexibilisierung der Home Office Arbeit. Hierzu sollen noch in diesem Jahr konkrete Vorschläge von Seiten des Ministeriums unterbreitet werden. Neben den staatlichen Rahmenbedingungen ist auch die Wirtschaft gefordert, attraktive und sinnstiftende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Staat und Wirtschaft müssen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels gemeinsam agieren.
Sind Anpassungen im Ausländergesetz in Bezug mit der Ausweitung der Kurzaufenthaltsbewilligung geplant beziehungsweise mit einer Vereinfachung der Zugangsregelung für Drittstaaten?
Nein, derzeit sind keine Anpassungen zur Ausweitung der Kurzaufenthaltsbewilligung beziehungsweise einer Vereinfachung der Zugangsregelung für Drittstaaten geplant. Es entspricht dem Wesen der Kurzaufenthaltsbewilligung, dass diese nur für relativ kurze und zeitlich befristete Aufenthalte erteilt wird. Eine Ausdehnung der Kurzaufenthaltsbewilligung widerspräche auch den EWR-rechtlichen Anforderungen, wie sie in der Sonderlösung für Liechtenstein mit der EU ausgehandelt wurde.
Der Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen, also von Personen, die weder Staatsangehörige eines Mitgliedstaats des EWR noch der Schweiz sind, ist im Ausländergesetz geregelt. Dieses sieht vor, dass eine Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nur an Führungskräfte, Spezialisten und andere qualifizierte Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufslehre oder langjähriger Berufserfahrung erteilt werden kann. Zudem gilt der Inländervorrang, wonach Drittstaatsangehörige zur Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nur zugelassen werden können, wenn nachgewiesen wird, dass auf dem bewilligungsfreien Arbeitsmarkt keine geeigneten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gefunden werden können.
Die Anzahl Ablehnungen von Kurzaufenthaltsbewilligungen im Bereich der Gastronomie liegen in diesem Jahr im sehr tiefen einstelligen Bereich, wobei die Ablehnungsgründe bei fehlenden Qualifikationen oder beim Inländervorrangs liegen. Gegenwärtig sind beim Arbeitsmarktservice FL (AMS FL) im Gastronomiesektor rund 60 Personen als stellensuchend gemeldet. Dementsprechend erachtet es die Regierung als nicht notwendig, die Zulassungskriterien zum liechtensteinischen Arbeitsmarkt für Drittstaatsangehörige zu lockern und es sind diesbezüglich keine Abänderungen des Ausländergesetzes geplant.
Sind bereits andere Branchen im Bereich Fachkräftemangel aktiv geworden und haben sich diese bei der Regierung vorgestellt?
Die Wirtschaftskammer hat den Fachkräftemangel in ihrer Agenda Werkplatz 2025 Plus als zentrale Herausforderung adressiert und arbeitet an entsprechenden Lösungsvorschlägen. Das Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt hat hier seine Unterstützung angeboten. Der Liechtensteiner Gastronomie und Hotelverband hat einen Massnahmenplan vorgelegt, der von Amt für Volkswirtschaft geprüft wird.
Kleine Anfrage des Abg. Kaufmann Manfred zum Thema Bundesratsempfehlung zur Umstellung auf Heizölbetrieb
Der Schweizer Bundesrat empfiehlt, Zweistoffanlagen ab 1. Oktober 2022 auf Heizölbetrieb umzustellen. Dies, um Lieferengpässe zu vermeiden. Mit der Umsetzung dieser Empfehlung soll das Gassparziel von 15% erreicht werden, welches die Schweiz analog der EU von Oktober 2022 bis März 2023 anstrebe. Um die Auslieferkapazitäten für diesen Winter zu gewährleisten, wird auch der Bevölkerung empfohlen, die Heizöltanks jetzt zu befüllen. Dies hat mich etwas erstaunt, da die Regierung in Liechtenstein bei der Vernehmlassung zur Änderung des Baugesetzes und Energieeffizienzgesetzes ein Verbot von fossilen Heizungen wie Öl und Gas für Neubauten und beim Heizungsersatz vorsieht. Damit soll die Versorgungssicherheit in Liechtenstein gestärkt und die Umsetzung der Klimaziele beschleunigt werden.
Ist in Liechtenstein eine solche Empfehlung analog der Schweiz auch vorgesehen?
Sabine Monauni: Gemäss Kenntnis von «Liechtenstein Wärme» gibt es nur eine einzige Zweistoffanlage. Diese Anlage hat «Liechtenstein Wärme» selbst in einer Energiezentrale installiert. Diese Zweistoffanlage wird per 1. Oktober von Gas auf Heizöl umgestellt. Entsprechend ist eine generelle Empfehlung in Liechtenstein nicht erforderlich.
Wie steht die Regierung zu dieser Empfehlung in der Schweiz?
Die Umstellung von Zweistoffanlagen von Gas auf Heizöl dient dazu, Erdgas einzusparen und damit eine mögliche Mangellage zu verhindern. Das ist in der derzeitigen Lage sinnvoll.
Wie steht die Regierung zum Widerspruch zwischen der Empfehlung zur Umstellung auf Heizölbetrieb und dem Verbot von Ölheizungen?
Es handelt sich um keinen Widerspruch. Bei der Umstellung von Zweistoffkunden steht die Vermeidung einer Mangellage beim Erdgas im Vordergrund. Deshalb wird kurzfristig der fossile Energieträger Gas durch den fossilen Energieträger Heizöl ersetzt. Um die Klimaziele erreichen zu können, muss es gelingen, die fossilen Heizungen möglichst rasch durch Heizungen mit erneuerbaren Energien respektive Fernwärme zu ersetzen.
Kleine Anfrage des Abg. Lampert Wendelin zum Thema 100-prozentige Strompreiserhöhung im Jahr 2023 in Liechtenstein
Gestern haben die Liechtensteinischen Kraftwerke bekannt gegeben, dass der Strompreis im Jahr 2023 um 100% steigen werde. Somit verdoppelt sich der Strompreis im Jahr 2023.
Der Energiepreis steigt von heute 8,54 Rp./kWh auf 27,1 Rp./kWh.
Für einen Vierpersonenhaushalt mit 4’500 kWh Jahresverbrauch mit 50% Hochtarif und 50% Niedertarif steigen die Kosten pro Jahr von CHF 950 im Jahr 2022 auf CHF 1’780 im Jahr 2023.
In der Schweiz steigt der Strompreis gemäss Berechnungen der Elektrizitätskommission (Elcom) im nächsten Jahr um durchschnittlich 27%. In einzelnen Gemeinden in der Schweiz sinkt der Preis sogar um fast 2%, in anderen Gemeinden steigen die Preise um 284%.
Wieso steigen die Strompreise in Liechtenstein um 100% im Jahr 2023 und in der Schweiz im Durchschnitt nur um 27%?
Sabine Monauni: Liechtenstein ist vollständig liberalisiert. Dennoch haben die LKW neben den Privatkunden auch viele Gewerbe- und kleinere Industriekunden in einem Tarifmodell (quasi wie Grundversorgung). Deshalb sind auch die Mengen, die mit Tarifmodellen abgesetzt werden, im Vergleich zur Schweiz viel höher. In der Schweiz decken sich viele dieser Kunden direkt am Markt ein und müssen je nach Beschaffungsstrategie viel höhere Preise bezahlen. Im Gegensatz zu vielen Schweizer Elektrizitätswerken verfügen die LKW nur über 18% Eigenversorgung. Mit Beteiligungen an Kraftwerken und Langfristverträgen wird ein weiterer Teil des Absatzes gedeckt. Ca. zwei Drittel des Stroms müssen die LKW an der Börse einkaufen. Zudem müssen die LKW auch die inländische PV-Produktion zu jeweiligen Marktpreisen übernehmen. Alle Faktoren zusammen führen zu einem höheren Strompreis.
Welche Sparmassnahmen kann der Einzelne umsetzen, um die Stromrechnung zu reduzieren?
Die Regierung geht grundsätzlich davon aus, dass die Einwohnerinnen und Einwohner ebenso wie Unternehmen wissen, wo die Einsparpotenziale liegen. Die von der Regierung lancierte Kampagne «Häsch #DRADENKT» zeigt einfache Energiespartipps für den Alltag. Weitere Spartipps finden sich auf der Sonderseite der Regierung.
Was gedenkt die Regierung zu unternehmen, damit auch bei uns zukünftig der Strompreis im Durchschnitt maximal gleich steigen wird wie in der Schweiz?
Wie bereits in Frage 1 beantwortet ergibt sich der Strompreis aus einer Kombination aus den Kosten für die Produktion aus eigenen Kraftwerken und dem am Markt zugekauften Strom. Auch in der Schweiz sind die Strompreise je nach Stromversorger sehr unterschiedlich. Die Strompreise in den Nachbargemeinden zu Liechtenstein bewegen sich zwischen 30.8 Rp./kWh und 42.34 Rp./kWh. Die Strompreise der LKW befinden sich hier im Mittelfeld. Aufgrund des geplanten grossen Ausbaus an erneuerbaren Energien in Europa ist jedoch davon auszugehen, dass längerfristig die Energiepreise wieder deutlich tiefer sein werden.
Was kann der Landtag unternehmen, um die massiven Strompreissteigerungsunterschiede zwischen der Schweiz und Liechtenstein auszugleichen?
Die Regierung hat eine Taskforce „Energiepreise“ unter der Leitung des Ministeriums für Inneres, Wirtschaft und Umwelt eingesetzt, um die Auswirkungen der steigenden Energiepreise auf die privaten Haushalte und die Unternehmen zu analysieren sowie, falls nötig, Massnahmen zur vorübergehenden Abfederung vorzuschlagen.
Diese Frage habe ich dem Parlamentsdienst noch nicht zugestellt, die ist mir erst heute Morgen in den Sinn gekommen: Wieso gibt es bei den verschiedenen Kundengruppen unterschiedliche Strompreisänderungen und wie werden diese begründet?
Die Preise für die Energie waren bei den Sondervertragskunden im Jahr 2022 leicht tiefer (8.24 Rp./kWh) als bei den Haushalts- und Gewerbekunden (8.54 Rp./kWh). Für 2023 wurden diese angeglichen sodass beiden Kundengruppen denselben Energiepreis verrechnet wird.
Kleine Anfrage des Abg. Rehak Thomas zum Thema Fehlender Tätigkeitsberichts 2021 der Geldspielaufsicht
Die Geldspielaufsicht ist dem Amt für Volkswirtschaft angegliedert. Sie veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht. Der Bericht für das Jahr 2020 wurde im Folgejahr am 13. Juli, der aus dem Jahr 2019 am 24. August und jener für das Jahr 2018 am 19. September veröffentlicht. Derzeit läuft eine Unterschriftensammlung zu einer Volksinitiative, welche das Ziel verfolgt, den Betrieb von Spielbanken zu verbieten. Die Initianten sind auf aktuelle Informationen angewiesen, deshalb erscheint es sonderbar, dass der aktuelle Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 noch immer nicht online ist.
Wann wird der Tätigkeitsbericht der Geldspielaufsicht für das Jahr 2021 veröffentlicht? Weshalb wurde der Bericht bis dato noch nicht veröffentlicht?
Sabine Monauni: Die Regierung hat den Tätigkeitsbericht 2021 am 27. September 2022 zur Kenntnis genommen und der Bericht wurde heute am Freitag, 30. September 2022, veröffentlicht. In der Vergangenheit wurden die Tätigkeitsberichte mit einer Ausnahme jeweils zwischen Ende August und Ende September des Folgejahres veröffentlicht. Angaben zur Entwicklung des Spielbankenmarkts 2021, wie z.B. der Bruttospielertrag (BSE) pro Spielbank und die geleisteten Geldspiel- und Aufsichtsabgaben, sowie Informationen zur Aufsichtstätigkeit sind zudem auch im Rechenschaftsbericht der Regierung enthalten.
Wie hat sich die Anzahl Spielautomaten im Jahr 2021 bis dato entwickelt?
Mit der am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Verordnungsanpassung wurde das Verhältnis zwischen Tischspiel und Spielautomaten von 1:20 auf neu 1:15 festgelegt; zudem wurden als verschärfende Massnahme einzelne Tischspielarten von der Anrechenbarkeit an das Verhältnis ausgeschlossen. Per Ende 2021 bestand das Angebot aus 82 Spieltischen und 893 Geldspielautomaten. Aktuell besteht das Angebot aus 89 Spieltischen und 998 Geldspielautomaten, was einem Verhältnis von 1:11 entspricht. Die Zahlen zum Geldspielangebot werden im Geldspielregister des AVW tagesaktuell veröffentlicht.
Wie hat sich die von der Regierung auf Verordnungsebene beschlossene Casinobremse bis dato bewährt?
Mit der Abänderung der Spielbankenverordnung per 1. Januar 2022 wurden die Eintrittshürden und Anforderungen für Spielbanken erhöht. Generell kann festgestellt werden, dass die Konsolidierung des Marktes eingesetzt hat: Eine Spielbank hat ihren Betrieb eingestellt, die Umsetzung bestehender Projekte und Anträge hat sich verlangsamt und den Aufsichtsbehörden wurden keine neuen Projekte zur Kenntnis gebracht.
Besteht gemäss der Auffassung der Regierung für die Initianten der Volksinitiative ein Nachteil, wenn die Zahlen für das Jahr 2021 nicht veröffentlicht sind?
Die Regierung kann keine Nachteile erkennen.
Kleine Anfrage des Abg. Risch Patrick zum Thema Bewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen und Windkraftanlagen
Mobilfunkantennen beziehungsweiseanlagen bewegen die Gemüter, noch stärker scheinen Windräder Emotionen auszulösen.
Welche Bewilligungen und Verfahren sind für den Bau einer Mobilfunkanlage in den unterschiedlichen Zonen (Wohn-, Landwirtschafts-, Wald- und Freihaltezonen) notwendig?
Sabine Monauni: Für Bauten und Anlagen inner- und ausserhalb der Bauzone ist grundsätzlich ein ordentliches Baugesuch einzureichen. Im Bereich Strahlung ist ein Standortdatenblatt einzureichen, welches auf die Einhaltung der Grenzwerte hin geprüft wird. Für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone ist zudem ein Eingriffsverfahren nach Naturschutzgesetz durchzuführen. Für Bauten in der Landwirtschaftszone haben die Gemeinden gemäss den Bestimmungen im Bodenerhaltungsgesetz Ersatzflächen in gleicher Eignung und Grösse bereitzustellen. Ausnahmen von der Ersatzpflicht sind möglich, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt.
Welche Bewilligungen und Verfahren sind für den Bau einer Windkraftanlage in den unterschiedlichen Zonen (Wohn-, Landwirtschafts-, Wald- und Freihaltezonen) notwendig?
Windkraftanlagen mit einer Leistung über 3 kW sind analog zu Sende- und Empfangsanlagen im ordentlichen Baugesuchsverfahren zu bewilligen. Dabei werden auch die umweltrechtlichen Anforderungen, wie z.B. der Lärmschutz geprüft. Bei Anlagen ausserhalb der Bauzone kommt das Eingriffsverfahren nach Naturschutzgesetz zur Anwendung. Ausserdem gilt für die Errichtung von Windkraftanlagen in der Landwirtschaftszone die Ersatzpflicht gemäss Bodenerhaltungsgesetz.
Inwiefern können Personen und Organisationen Einspruch gegen den Bau einer Mobilfunkanlage respektive einer Windkraftanlage einreichen?
Wie bei allen ordentlichen Baugesuchen gilt das Verständigungs- und Einspracheverfahren gemäss Baugesetz. Dabei kann die Nachbarschaft nach schriftlicher Benachrichtigung der Baubehörde innert 14 Tagen schriftlich und begründet Einsprache erheben. Bei Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone können zudem die nach Naturschutzgesetz bezeichneten beschwerdeberechtigten Organisationen den Baubescheid oder die Entscheidung über den Eingriff in Natur und Landschaft anfechten.
Und weil es gerade kürzlich in einer Schweizer Zeitschrift stand: Inwieweit unterliegen DAB+-Sendeanlagen dem Umweltschutzgesetz respektive den Grenzwerten bei den verursachten Strahlen? Gibt es in Liechtenstein solche DAB+-Sendeanlagen respektive sind welche geplant?
Derzeit gibt es in Liechtenstein keine DAB+-Sendeanlagen. Es wird jedoch geprüft, ob die bestehenden UKW-Sendeanlagen auch als DAB+-Sendeanlagen geeignet sind. Diese Abklärungen sind noch nicht abgeschlossen. Die Einhaltung der Strahlungsgrenzwerte wird durch das Amt für Umwelt gemäss Umweltschutzgesetz und Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung kontrolliert.
Kleine Anfrage der stv. Abg. Vogelsang Nadine zum Thema Verbrennung von unbehandeltem Altholz
Seit der Revision der schweizerischen Luftreinigungsverordnung vom 3. März 2017 wird bei Holzbrennstoffen neben Restholz und Altholz auch unbehandeltes Altholz aufgeführt. Dazu gehören: Zaunpfähle und Bohnenstangen oder weitere Gegenstände aus unbehandeltem Altholz aus Garten oder Landwirtschaft, welche regelmässig ersetzt werden.
Für die Verbrennung wird solches Holz dem naturbelassenen Holz gleichgesetzt. Es darf somit insbesondere auch in kleinen Öfen und Cheminées verfeuert werden. Einwegpaletten aus Massivholz gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sie dürfen aber nicht in allen Feuerungen, sondern nur in Restholzfeuerungen als Brennstoff eingesetzt werden. Die liechtensteinische LRV Anhang 4 Ziff. 3 Holzbrennstoffe, zählt Altholz nicht zu den Holzbrennstoffen und es wird auch keine Unterscheidung zwischen behandeltem und unbehandeltem Altholz gemacht. Aufgrund der bevorstehenden Energiemangellage wäre es angezeigt, alle vorhandenen Ressourcen sinnvoll zu nutzen und die Rahmenbedingungen dementsprechend anzupassen.
Wäre es möglich, die liechtensteinische LRV anzupassen, indem neu zwischen Altholz und unbehandeltem Altholz unterschieden wird? Wäre es möglich, die liechtensteinische LRV anzupassen, sodass unbehandeltes Altholz neu sowohl in professionellen Anlagen, als auch in kleinen Öfen oder Cheminées als Brennstoff eingesetzt werden kann? Wäre es möglich, die liechtensteinische LRV anzupassen, sodass unbehandelte Einwegpaletten aus Massivholz in Restholzfeuerungen als Brennstoff eingesetzt werden kann?
Sabine Monauni: Die Fragen 1 bis 3 wurden im Rahmen der LRV Revision im Jahre 2020 geprüft. Auf die Aufnahme einer neuen Kategorie unbehandeltes Altholz wurde aus den folgenden Gründen verzichtet: Die Sicherstellung, dass tatsächlich nur unbehandeltes Altholz verbrannt wird, wäre nur mit einem erheblichen Kontrollaufwand zu erzielen. Ohne Kontrollen würde in Kauf genommen, dass auch behandeltes Altholz verbrannt wird und damit Schadstoffe freigesetzt sowie die Gesundheit gefährdet werden.
Zu beachten ist, dass Holzfeuerungen regelmässig zu Reklamationen oder besorgten Anfragen aus der Bevölkerung führen, sei es wegen Rauch- und Geruchsbelästigungen oder aufgrund eines Verdachts, dass Altholz und sogar Abfall verbrannt werden. In den meisten Fällen stellt sich jedoch heraus, dass es sich um naturbelassenes Holz handelt, jedoch nicht korrekt gefeuert wird oder ein technischer Defekt vorliegt. Mit der heutigen Regelung ist die Überprüfung mit Sichtkontrolle, ob es sich beim Brennmaterial um naturbelassenes Holz handelt, eindeutig. Bei Einführung der Kategorie unbehandeltes Altholz wäre dies, wie oben ausgeführt, nicht mehr möglich.
Diese Unsicherheiten wären auch für die Akzeptanz von Holzfeuerungen kontraproduktiv. Die Holzfeuerungen spielen energie- und klimapolitisch eine bedeutende Rolle, insbesondere die grossen Hackschnitzelfeuerungen in den Gemeinden. Auch hier kommt es immer wieder zu Reklamationen und besorgten Anfragen, zumal diese Anlagen meist mitten im Siedlungsgebiet stehen und grosse Holzmengen verbrennen. Entsprechend ist es wichtig, dass eine korrekte Brennstoffverwendung sichergestellt werden kann. Mit naturbelassenem, einheimischem Waldholz ist dies möglich.
An den bestehenden Regelungen soll festgehalten werden. Neben den angesprochenen Gründen Gesundheitsschutz und Akzeptanz der Holzfeuerungen ist auch das effektive Potenzial gering.
Wäre es möglich, die liechtensteinische LRV anzupassen, sodass behandeltes Altholz neu auch in Altholzfeuerungen mit einer Feuerungsleistung ab 350 kW unter Einhaltung von strengeren Emissionsgrenzwerten verbrannt werden kann?
Behandeltes Altholz kann gemäss LRV in Altholzfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 350 kW verbrannt werden. In Liechtenstein ist jedoch keine solche Feuerung in Betrieb.
Welche gesetzlichen Grundlagen müssten vom Landtag angepasst werden, das die obigen Änderungen zeitnah umgesetzt werden könnten?
Da es sich um eine Verordnungsänderung handeln würde, müssten vom Landtag keine gesetzlichen Grundlagen angepasst werden.