Die im Juni beschlossene Abänderung der ausserhäuslichen Kinderbetreuungs-Beitrags-Verordnung (AKBV) tritt am 1. November 2022 in Kraft. Damit werden die sogenannten Normkosten (staatlich anerkannte und ermittelte Gestehungskosten für eine Leistungseinheit je Tarifgruppe) erhöht.
Für Grossteil der Eltern bleiben die Kosten unverändert
Die Erhöhung der Tarife und der Normkosten hat für den Grossteil der Eltern keine Auswirkungen, da die Erhöhung durch den Landesbeitrag abgefedert wird. Erst ab einem Familien-Jahreseinkommen in der Höhe von CHF 213’628 wird die Tariferhöhung beim Elternbeitrag spürbar sein. Eltern, welche keiner ordentlichen Besteuerung in Liechtenstein unterliegen, sind von der Erhöhung ebenfalls betroffen.
Normkostenerhöhung zur langfristigen Sicherung aller Einrichtungen
Eine Prüfung des Amts für Soziale Dienste hat gezeigt, dass die Vollkosten deutlich über den bislang definierten Normkosten lagen und damit die Subventionsbeiträge zu tief waren. Der Normkostensatz für Kleinkinder (ganzer Tag mit Essen) betrug bis anhin CHF 116. Dieser beträgt ab 1. November CHF 140. Dementsprechend werden alle anderen Leistungseinheiten der unterschiedlichen Tarifgruppen im gleichen Verhältnis erhöht. Mit dieser signifikanten Erhöhung der Normkosten soll die finanzielle Basis für die langfristige Sicherung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung ermöglicht werden.