Bislang sind Informationen über Patientinnen und Patienten vielfach verstreut, sei es bei verschiedenen Arztpraxen, im Spital, in der Apotheke, beim Labor, im Pflegeheim oder auch im eigenen Schrank zu Hause. Die eHealth-Plattform mit dem elektronischen Gesundheitsdossier (eGD) als Kernfunktion wird ab Januar 2023 bereitstehen und dazu beitragen, Risiken, Diagnosefehler und Doppelspurigkeiten im Rahmen von Behandlungen zu minimieren.
Anfang 2023 erhält jede in Liechtenstein krankenversicherte Person automatisch ein eGD. Das ist eine digitale Sammlung vordefinierter medizinischer und genetischer Daten wie beispielsweise Arztberichte, Medikationen oder Laborbefunde. Gesundheitsdienstleistende sind verpflichtet, ab Juli 2023 diese Daten im Behandlungsfall im eGD der betreffenden Person abzulegen. Jeder und jede Versicherte kann frei entscheiden, ob er oder sie die Vorteile des eGD für sich nutzen möchte oder nicht. Falls eine Teilnahme nicht gewünscht ist, kann Widerspruch eingelegt werden, so dass keine gesundheitsrelevanten Daten im eGD abgelegt werden. Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt kann die Datenlöschung verlangt werden.
Mehr Informationen zum eGD sind unter http://www.gesundheitsdossier.li abrufbar.
Über die nächsten Monate werden weitere Informationen folgen, beispielsweise betreffend Fragen zur Anwendung des eGD.
Regierungsrat Manuel Frick ist überzeugt, dass die Einführung des eGD für liechtensteinische Patientinnen und Patienten einen hohen Nutzen hat: „Das elektronische Gesundheitsdossier gewährleistet, dass die oft lebensnotwendigen Gesundheitsdaten orts- und zeitunabhängig verfügbar sind. Auch die Versorgungsqualität und Effizienz im Gesundheitswesen können durch dessen Einführung gesteigert werden.“