Antragsfrist für COVID-bedingte Förderbeiträge läuft bis zum 30. 11. 2022

Im März hat der Landtag aufgrund der anhaltenden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Kulturbereich einen Nachtragskredit in Höhe von 250’000 Franken an die Kulturstiftung genehmigt. Ziel ist es, den Fortbestand des liechtensteinischen Kulturlebens in der Covid-19-Pandemie zu sichern.

Der Nachtragskredit wurde der Kulturstiftung zur Ausrichtung von Förderbeiträgen zur Abfederung von durch die Covid-19-Pandemie verursachten zusätzlichen Kosten oder niedrigeren Erträgen von im Jahr 2022 verwirklichten Projekten bzw. stattgefundenen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Auch für den Ankauf von Werken und die Erteilung von Werkaufträgen an Kulturschaffende ist der Nachtragskredit vorgesehen. Das Merkblatt auf der Webseite der Kulturstiftung erläutert die Fördermöglichkeiten im Detail.

Anträge auf Förderbeiträge sind bei der Kulturstiftung schriftlich in ausführlich begründeter und dokumentierter Form bis spätestens Mittwoch, 30. November 2022 einzureichen. Die Förderung aus dem Nachtragskredit ist nur bis Ende 2022 möglich.