Unterstützung in Zeiten von beruflichen Umbrüchen

Die staatliche Laufbahnberatung soll wieder für alle möglich werden

Diesen Vorschlag unterbreitet die Regierung dem Landtag und schlägt eine Abänderung des Berufsbildungsgesetzesgesetzes vor. In Zukunft sollen wieder alle in Liechtenstein wohnhaften Personen, also Jugendliche und Erwachsene, eine kostenlose Berufs- oder Laufbahnberatung in Anspruch nehmen können.

Im Dezember 2014 hatte der Landtag das Angebot einer kostenlosen Erwachsenenberatung ab 25 Jahren im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes gegen den Widerstand der Freien Liste komplett aufgehoben und nur noch gewissen Randgruppen zuerkannt. Wer dieser Gruppe nicht angehörte, musste sich entweder an eine private Beraterin, einen privaten Berater oder an eine staatliche Berufsberatungsstelle in der Schweiz wenden. Beides war für die Ratsuchenden mit erheblichen Kosten verbunden, viele konnten sich eine Laufbahnberatung nicht mehr leisten.

 Im Amt für Berufsbildung und Berufsberatung selbst war der Nutzen dieser Sparmassnahme fraglich: Gemäss den Ausführungen im Bericht und Antrag war das Einsparpotential vernachlässigbar (zwischen 5-10 Stellenprozent), der gestiegene Aufwand bezüglich Information und Weiterleitung an andere Stellen dafür recht gross. Mit der Aufhebung dieser Einschränkung erfüllt das Gesetz nun wieder seinen ursprünglichen Zweck: „Dieses Gesetz fördert ein Berufsbildungssystem, das dem Einzelnen die berufliche und persönliche Entfaltung und die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt, ermöglicht und das ihm die Fähigkeit vermittelt und die Bereitschaft fördert, beruflich flexibel zu sein und in der Arbeitswelt zu bestehen“ (BBG Art. 1a).

Neutrale Beratungsstelle gefordert

In Anbetracht der Herausforderungen einer sich schnell verändernden Arbeitswelt ist eine professionelle Unterstützung durch eine neutrale Beratungsstelle bei beruflichen Fragen rund um Aus- und Weiterbildung alles andere als ein Luxus. Bildung ist Liechtensteins einzige Ressource und diesem Umstand sollte durch entsprechende Förderung Rechnung getragen werden. Der Bildungsbereich mit all seinen Angeboten ist derart komplex und auch unübersichtlich, dass eine fachliche Unterstützung und Beratung in Zeiten von beruflichen Umbrüchen, prekären Arbeitsverhältnissen oder persönlichen Veränderungen sehr geschätzt wird. Die Mitarbeitenden der Abteilung Berufsberatung beim ABB verfügen dank ihrer Ausbildung über das entsprechende Wissen. Leider konnte dieses Wissen wegen der kurzsichtigen Sparmassnahme der Regierung in den vergangenen Jahren nicht mehr angemessen angewendet werden. Dieses Manko auszugleichen wird sicher eine Hauptaufgabe sein, sollte der Landtag der Gesetzesanpassung zustimmen. Es wird beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung darum gehen, verlorenes Terrain in der Erwachsenenberatung wiederzugewinnen.

Fraktion der Freien Liste