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Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe

Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage bzw. das Gesetz über die Liechtensteinische Familienhilfe (FHLG) sieht die Errichtung einer selbständigen Stiftung des öffentlichen Rechts unter Beibehaltung des bisherigen Namens des Vereins „Familienhilfe Liechtenstein“ vor. Zweck der Stiftung ist insbesondere die Gewährleistung einer bestmöglichen ambulanten Pflege, Betreuung, Unterstützung und Beratung der im Land wohnhaften Betreuungs- und Pflegebedürftigen.

Antrag auf Umstrukturierung

Hintergrund der Errichtung einer selbständigen Stiftung des öffentlichen Rechts ist ein entsprechender Antrag der Familienhilfe Liechtenstein e.V. Die geplante öffentlich-rechtliche Stiftung soll in alle Rechten und Pflichten des bestehenden privatrechtlichen Vereins eintreten.

Anlässlich der ersten Lesung des Berichts und Antrags Nr. 53/2022 betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Familienhilfe Liechtenstein hat der Landtag die Vorlage beraten und begrüsst. Das Eintreten wurde mit 24 Ja-Stimmen beschlossen.

In ihrer Stellungnahme Nr. 90/2022 beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung am 3. Juni 2022 vom Landtag aufgeworfenen Fragen. In der Vorlage wurde lediglich das Inkrafttretensdatum ergänzt.

Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich in seiner Oktober-Sitzung in zweiter Lesung behandeln. Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.

 

 

 

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