Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. August 2022 den Bericht und Antrag betreffend die neuen AIA-Partnerstaaten Moldau, Ruanda und Tunesien beschlossen.
Liechtenstein hat den automatischen Informationsaustausch von Finanzkonten (AIA) im Jahr 2016 gegenüber der EU eingeführt. Mit Staaten und Jurisdiktionen ausserhalb der EU setzt Liechtenstein den AIA schrittweise über die Multilaterale Amtshilfekonvention (MAK) und die multilaterale Behördenvereinbarung (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) um.
Unter dem MCAA bedarf es einer ausdrücklichen bilateralen Aktivierung des AIA mit den Partnerstaaten. Mit dem Bericht und Antrag soll nun die bilaterale Aktivierung des AIA mit Moldau, Ruanda und Tunesien beschlossen werden. Es ist geplant, dass der erste Austausch frühestens im September 2024 betreffend die Meldeperiode 2023 stattfindet.
Die Vorlage wird dem Landtag mit dem Antrag zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Anschluss daran wird die Regierung die AIA-Verordnung entsprechend den Landtagsbeschlüssen anpassen.
Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über http://www.rk.llv.li bezogen werden.