Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 30. August 2022 die Postulatsbeantwortung betreffend die Umgestaltung der Motorfahrzeugsteuer in ein Road Pricing System zuhanden des Landtags verabschiedet.
Mit der Beantwortung des Postulats bearbeitet die Regierung eine Thematik aus dem Mobilitätkonzept 2030, in welchem die Regierung Road Pricing grundsätzlich für ein prüfenswertes Instrument hält, um Stauerscheinungen in Spitzenstunden zu reduzieren und Anreize für ein ökologisches Verkehrsverhalten sicher zu stellen.
Im Rahmen der Postulatsbeantwortung stellt die Regierung verschiedene Entwicklungen im Ausland dar und zeigt darüber hinaus einen Bezug zur möglichen zukünftigen Ausgestaltung der Förderung von fossilfreien Antrieben auf.
Die Regierung kommt zum Schluss, dass die Einführung eines Road Pricings auf Basis einer verursachergerechten fahrleistungsabhängigen Abgabe erfolgen müsste.
Diese Systemänderung erfordert jedoch eine hohe Zuverlässigkeit und benötigt neue Erfassungsgeräte. Eine einfache App-Lösung würde hohe Vollzugsrisiken (z.B.: unsichere Erfassung, Einbezug ausländischer Fahrzeuge, Datenschutz) mit sich bringen. Die Einführungskosten wären bei einem Alleingang, insbesondere ohne die Schweiz, unverhältnismässig hoch. Da eine hohe Wirksamkeit nur mit signifikant höheren Zuschlägen in den Spitzenzeiten erzielt werden kann, sollte ein Road Pricing sinnvollerweise nur in Koordination mit dem umliegenden Ausland eingeführt werden.
Über den Auftrag des Postulats hinausgehend zeigt die Regierung in der Postulatsbeantwortung auf, dass es in verschiedener Hinsicht Handlungsbedarf gibt. Insbesondere sieht die Regierung Handlungsbedarf bei der Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuer. So sollen in Zukunft hybrid-elektrisch und elektrisch betriebene Fahrzeuge nicht mehr steuerbefreit sein. Dargestellt wird eine einheitliche Besteuerung nach Gewicht und nach Leistung, um vermehrt ökologische Anreize zu schaffen. Daneben soll die Förderung von fossilfreien Antrieben nicht über Fahrzeuge, sondern über die Infrastruktur erfolgen. Das bestehende Impulsprogramm zur Förderung von E-Ladestationen soll erweitert und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden, um vor allem Installationen von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern verstärkt zu unterstützen.