An der Landtagssitzung vom 2. Dezember 2021 wurde das Postulat vom 20. Oktober 2021 betreffend die Stromversorgungssicherheit in Liechtenstein an die Regierung überwiesen.
Im Rahmen des Postulats wurde die Regierung eingeladen, die Risiken bezüglich einer Stromknappheit und eines Strom-Blackouts abzuklären und die entsprechenden Massnahmen aufzuzeigen. Daneben sollten die Strategie zur Sicherstellung der Stromversorgung des Landes aufgezeigt und Möglichkeiten zur Erhöhung der Eigenversorgung dargelegt werden. Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 23. August 2022, die Beantwortung des Postulats zu Handen des Landtages verabschiedet.
Die Regierung führt in der Postulatsbeantwortung aus, dass Liechtenstein über die Schweizer Stromregelzone in das europäische Stromversorgungssystem eingebunden ist. Dieses ist grundsätzlich sehr stabil und ausfallsicher. Die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine, Ausfälle bei Kernkraftwerken sowie das fehlende Stromabkommen Schweiz-EU zeigen jedoch, dass das bislang unwahrscheinliche Szenario einer Strommangellage oder eines Strom-Blackouts auch für Liechtenstein nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Im Falle einer Strommangellage ist Liechtenstein in die schweizerische Organisation für Stromversorgung in ausserordentlichen Lagen (OSTRAL) eingebunden. Die Strommangellage tritt im Gegensatz zum Strom-Blackout nicht plötzlich ein, sondern kann im Voraus geplant werden. Die Verfahren zur Strombewirtschaftung sind definiert und die verantwortlichen Organisationen geschult. In einem Blackout-Szenario können die Liechtensteinischen Kraftwerke
(LKW) mit einem Inselbetrieb die kritischen Infrastrukturen mit Strom versorgen, bis das umliegende Gesamtsystem wieder zur Verfügung steht. Eine Versorgung der Privathaushalte und der Wirtschaft ist im Inselbetrieb jedoch nicht möglich. Die Auswirkungen einer Strommangellage bzw. eines Strom-Blackouts auf die Gesellschaft und die Wirtschaft sind erheblich und erfordern ein entsprechendes Krisenmanagement.
Die Regierung zeigt auf, dass die Möglichkeiten zur Erhöhung des Eigenversorgungsgrades aus wirtschaftlichen oder ökologischen Gründen bzw.
aufgrund des Landschaftsschutzes beschränkt sind. Zudem führt eine Stärkung des Eigenversorgungsgrades nicht automatisch zu einer Erhöhung der Versorgungssicherheit. Als Beispiele können der Ausbau der Photovoltaik oder die energetische Nutzung des Rheins genannt werden, womit das Problem der Winterstromlücke jedoch nicht gelöst werden kann. Technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der Energiespeicherung, werden daher in Zukunft von grosser Bedeutung sein.
Da der Strombedarf künftig steigen wird, sollten die verschiedenen Optionen der Stromgewinnung offen diskutiert werden. Angesichts der jüngsten Entwicklungen auf den Energiemärkten und mit Blick auf die anstehende Energiewende ist die Regierung bestrebt, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern so rasch wie möglich zu reduzieren. Die Regierung ist daher der Ansicht, dass die in der Energiestrategie 2030 aufgeführten Massnahmen zur Energieeffizienz und zum Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin konsequent umzusetzen sind. Damit wird nicht nur die Eigenversorgung gestärkt, sondern gleichzeitig auch das Klima geschützt.