Wer die Mutter ist, weiss man, nämlich das ist diejenige Frau, die das Kind gebärt. Das war einmal.
Das Verbot zu den fortpflanzungsmedizinischen Verfahren im Partnerschaftsgesetz wurde vor kurzem in Liechtenstein durch den Landtag mit knapper Mehrheit abgeschafft. Für den Erhalt eines Kindes mittels Leihmutterschaft können bei einer Agentur Eizellen gekauft werden. In einem Labor, durch technisches Handeln, gegen Bezahlung, ausserhalb der Gebärmutter, werden aus Ei- und Samenzellen Embryos hergestellt. Für die Embryonenherstellung können auch zwei Männer den Samen abgeben und mischen lassen. Somit weiß keiner der beiden Männer, wer der Vater des Kindes sein wird. Leihmutteragenturen bieten Leihmütter in verschiedenen Preisklassen an. Verschiedene Firmen bieten auch Gesamtpakete „All inclusive“ an. Die im Labor hergestellten Embryos werden gegen Bezahlung der gewählten Leihmutter in die Gebärmutter eingesetzt. Die Leihmutter ist nicht die biologische Mutter, ihr wird ein fremder Embryo eingesetzt. Das Baby kann nach der Geburt abgeholt werden. Wird das Kind älter, stellt es fest, dass es eine Mama geben muss. Wo ist meine Mama, die ihre Eizelle, aus der ich entstanden bin, für Geld anonym an eine Agentur verkauft hat? An eine Agentur, die es vielleicht schon längst nicht mehr gibt? Die Möglichkeit eines Referendums gegen den Landtags-Beschluss zur Abschaffung des Verbotes für fortpflanzungsmedizinischen Verfahren im Partnerschaftsgesetz wurde ausgetrickst. Möglich ist noch, eine Initiative gegen diesen Beschluss zu ergreifen. In der Schweiz sind die Embryonenspenden und alle Arten von Leihmutterschaft unzulässig (Bundesverfassung Art. 119, Abs. d).