Liechtenstein weitet Personenliste, Waren-, Handels- und Finanzsanktionen aus
Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Donnerstag, 4. August 2022, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der von der EU am 21. Juli 2022 beschlossenen Waren-, Handels- und Finanzsanktionen gegenüber Russland autonom nachvollzogen. Die von der EU ebenfalls am 21. Juli 2022 beschlossenen neuen restriktiven Massnahmen gegenüber insgesamt 54 Personen und zehn Organisationen wurden von der Regierung bereits am 26. Juli 2022 autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Zusätzlich zu den bereits bestehenden sechs Sanktionspaketen hat die EU am 21. Juli 2022 beschlossen, ein weiteres Massnahmenpaket gegen Russland zu erlassen. Das Paket zur „Aufrechterhaltung und Anpassung“ soll die Wirksamkeit der bisherigen Sanktionspakete der EU aufrechterhalten und stärken, die Rechtssicherheit für Beteiligte gewährleisten und die Durchsetzung der Sanktionen erleichtern.
Bei den neu gelisteten Personen in der Ukraine-Verordnung handelt es sich unter anderem um Mitglieder der Staats- und Provinzduma, Kommunalpolitiker sowie hochrangiges militärisches Personal. Zudem wurden auch Mitglieder der Nachtwölfe, einem nationalistischen Motorradclub und Propagandisten Putins, aufgelistet. Zu den sanktionierten Organisationen gehören Unternehmen, die im militärischen Bereich und in der Schiffbauindustrie tätig oder am Diebstahl ukrainischen Getreides beteiligt sind. Diese Massnahmen hat Liechtenstein bereits am 26. Juli 2022 nachvollzogen.
Goldeinfuhr aus Russland verboten
Eine wesentliche Neuerung des jüngsten EU-Sanktionspakets betrifft den Goldhandel. Gold ist nach Energieträgern das wichtigste Exportgut Russlands. Mit dem autonomen Nachvollzug wird die Einfuhr, der Kauf oder die Verbringung von Gold oder Golderzeugnissen russischer Herkunft verboten. Ausserdem wurden die Ausfuhrkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck („dual-use“) und Spitzentechnologien verschärft. Zugleich werden im Nahrungsmittel- und Energiebereich einzelne Ausnahmen geschaffen, um mögliche negative Folgen der Sanktionen auf diese Sektoren zu vermeiden.
Am 21. Juli 2022 hat die EU zudem weitere Finanz-, Waren- und Handelssanktionen beschlossen. Die Umsetzung dieser Massnahmen soll zeitnah erfolgen. Mit dem Nachvollzug der Sanktionen bekräftigt die Regierung erneut, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.