Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer letzten Sitzung eine Abänderung der Verordnung zum Schutze der Quellfassungen „I da Rieter“ in der Gemeinde Triesenberg verabschiedet.
Die Quellfassungen „I da Rieter“ stellen ein bedeutendes Standbein der Wasserversorgung Triesenberg dar. Aus diesem Grund werden die Rieterquellen mit der Verordnung zum Schutze der Quellfassungen „I da Rieter“ in der Gemeinde Triesenberg durch die Festlegung von Schutzzonen mit Einschränkungen der Bodennutzungen geschützt.
Mit den vorgenommenen Änderungen der Verordnung soll der Neubau der bestehenden Wohn- und Ferienhäuser in der Schutzzone S 2 in beschränktem Umfang und unter Auflagen ermöglicht werden. Zudem werden die Anforderungen an die öffentliche Kanalisation und die Abwasserleitungen sowie die Düngervorschriften in der Schutzzone S 2 konkretisiert und das Verbot der Anwendung von Pflanzen- und Holzschutzmitteln in der Schutzzone S 3 ausgeweitet.