Regierung genehmigt Tarifantrag für die obligatorische Unfallversicherung

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 5. Juli 2022 die neuen Prämientarife für alle Versicherungszweige der Unfallversicherung beschlossen.

Der neue Prämientarif hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Versicherungszweige Berufsunfall (BU), Nichtberufsunfall (NBU) und freiwillige Versicherung (FV). Während in den Zweigen NBU und FW wiederum eine Senkung des Prämiensatzes beschlossen werden konnte, erfolgt in der Berufsunfallversicherung erstmals seit 2007 ein Anstieg des Prämiensatzes.

Entlastung für Arbeitnehmer, Arbeitgeber auf Niveau von 2017
Aufgrund des kleinen Versicherungskollektivs werden die Prämientarife der obligatorischen Unfallversicherung üblicherweise im Dreijahresrhythmus angepasst. Für die Arbeitnehmer (NBU) bedeutet dies die vierte Entlastung in Folge seit 2014. Der Prämiensatz konnte nach einem Höchststand von 15.69 Promille im Jahr 2013 auf nun durchschnittlich 11.22 Promille gesenkt werden. Der Prämiensatz für die BU muss leicht nach oben angepasst werden, wobei auch hier der neue durchschnittliche Prämiensatz von 4.08 Promille unter jenem des Jahres 2017 in Höhe von 4.18 Promille liegt.

Laut Berechnungen des Amtes für Gesundheit können die Arbeitnehmer in Summe mit einer Entlastung in Höhe von CHF 0.9 Mio. rechnen, bei den Arbeitgebern ist hingegen mit einem Mehraufwand gegenüber dem Jahr 2020 in Höhe von CHF 1.1 Mio.
zu rechnen.

Für die Versicherten der freiwilligen Versicherung wird die Prämie um 10% gesenkt.

Teuerungszulagenfonds
Wegen dem tiefen Zinsumfeld muss die Finanzierung des Teuerungszulagenfonds durch eine Erhöhung der Umlagebeiträge sowie die Senkung des technischen Zinssatzes von bisher 1.5% auf 0.5% gestützt werden.