Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Dienstag, 5. Juli 2022, eine Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beschlossen. Im Rahmen der Anpassung werden die Waren-, Handels- und Finanzsanktionen des sechsten Sanktionspakets der EU autonom und vollständig nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Die EU hat am 3. Juni beschlossen, die bestehenden Waren-, Handels- und Finanzsanktionen gegenüber Russland auszuweiten. Die neuen Massnahmen beinhalten weitreichende Wirtschaftssanktionen, darunter ein Weiterleitungs-, Beförderungs- und Weiterverkaufsverbot für Rohöl und Erdölerzeugnisse aus Russland, ein Verbot der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung (inklusive Abschlussprüfung, Buchführung und Steuerberatung), Unternehmens- und Public-Relations Beratung für den russischen Staat und russische Unternehmen, sowie eine Erweiterung des bestehenden Sendeverbots für gewisse russische Medienunternehmen.
Im autonomen Nachvollzug des neuesten EU-Sanktionspakets werden darüber hinaus verschiedene bereits umgesetzte Finanzsanktionen mit Ausnahmeregelungen ergänzt oder präzisiert, darunter auch die bestehenden Verbote für Dienstleistungen für Trusts.
Mit dem Nachvollzug dieser EU-Sanktionen steht Liechtenstein im Sinne seiner bisherigen Politik solidarisch hinter den von der EU beschlossenen restriktiven Massnahmen und bringt damit die Bereitschaft zum Ausdruck, auch wirtschaftlich belastende Sanktionen mitzutragen. Die Regierung bekräftigt damit, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.