Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung am Dienstag, 31. Mai 2022 eine Abänderung der Asylverordnung zur Anpassung der Auszahlung von Fürsorgeleistungen beschlossen.
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige erhalten während ihres Aufenthalts in Liechtenstein Fürsorgeleistungen des Staates in Höhe von 10 Franken pro Person und Tag zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs. Die Kranken- und Unfallversicherung, die Privathaftpflichtversicherung und Zahnarztkosten werden vom Staat übernommen. Zusätzlich erhalten die Betroffenen ein Taschengeld von 4 Franken pro Tag. Das Taschengeld wurde bisher erst nach sechs Wochen Aufenthalt in Liechtenstein ausbezahlt. Diese Wartefrist wird nun abgeschafft.
Asylanten erhalten Taschengeld neu ab sofort
Somit erhalten alle Personen, die unter das Asylgesetz fallen, künftig ab dem Tag der Gesuchstellung das Taschengeld, sofern im Einzelfall kein Verweigerungsgrund vorliegt. Die Höhe des Taschengeldes bleibt unverändert. Um einen Missbrauch des Asylwesens zu vermeiden, wird gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, die Auszahlung von Taschengeld an Asylsuchende im Dublin-Verfahren, bei dem bereits ein anderer Staat zuständig ist, zu verweigern.
Neben der Abschaffung der Wartefrist wird zudem das degressive Modell der Fürsorgeleistungen für Familien mit mehreren Kindern angepasst. Künftig wird es nur noch zwei statt drei Abstufungen geben, so dass Familien mit mehreren Kindern entlastet werden.
Die angepasste Verordnung wird am 15. Juni in Kraft treten.