Vaduz (ots) – Die Regierung hat am Dienstag, 14. Juni 2022, Anpassungen der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine und der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Im Rahmen der Anpassung wurde ein erster Teil der von der EU am 3. Juni 2022 beschlossenen Waren-, Handels- und Finanzsanktionen gegenüber Russland autonom nachvollzogen.
Gänzlich nachvollzogen wurden die von der EU am 3. Juni 2022 beschlossenen Waren-, Handels- und Finanzsanktionen gegenüber Belarus. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Die EU hat am 3. Juni beschlossen, die bestehenden Waren-, Handels- und Finanzsanktionen gegenüber Russland auszuweiten. Über eine Anpassung der Anhänge der relevanten Verordnung setzt Liechtenstein die erweiterten Listen sanktionierter Güter und Unternehmen sowie den Ausschluss weiterer russischer Finanzinstitute aus dem Nachrichtensystem SWIFT autonom um.
Am gleichen Tag hat die EU auch weitere restriktive Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Damit wurde ein weiteres belarussisches Finanzinstitut aus dem Nachrichtensystem SWIFT ausgeschlossen. Zudem wurde die Liste der Organisationen erweitert, die Beschränkungen in Bezug auf die Genehmigung des Verkaufs, der Lieferung, der Weitergabe oder der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie von Gütern und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Über eine Anpassung der relevanten Verordnung hat Liechtenstein diese neuen restriktiven Massnahmen autonom umgesetzt.
Mit dem Nachvollzug der Sanktionen bekräftigt Liechtenstein, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.