David Gstöhl aus Eschen ist 28 Jahre alt und beruflich bei der First Advisory Group als Legal Counsel tätig. In der Freizeit ist David in verschiedenen Vereinen tätig wie Feuerwehr, Funkenzunft, Ballstars etc., zudem hält er sich gerne in der Natur auf, meist mit Freunden oder Familie. David Gstöhl engagiert sich auch in der Politik und beschäftigt sich mit der Jungen FBP intensiv mit der Verbesserung der Möglichkeiten für junge und Mittelstandsfamilien, Wohneigentum zu bilden.
Du bist bei der Jungen FBP sehr engagiert, und ihr habt das Thema «bezahlbarer Wohnraum» aufs Tapet gebracht. Welches sind aus deiner Sicht die Ansätze, die für eine junge Familie die Bildung von Wohneigentum erschwinglich machen könnten?
David Gstöhl: Einer der wichtigsten Punkte ist sicherlich die Tragbarkeit. Die Hürde der aufzubringenden Eigenmittel ist gerade bei jüngeren Personen und insbesondere bei jungen Familien oft einfach zu hoch. Diese Hürde muss durch eine gezielte Unterstützung gesenkt werden. Hierzu gibt es ja mit der Wohnbauförderung bereits eine gut funktionierende Grundlage. Allerdings entspricht deren Ausgestaltung einfach nicht mehr den aktuellen Umständen, und sie sollte dringend überarbeitet werden. Dabei könnte beispielsweise auch gezielt ein verdichtetes Bauen gefördert werden, es würden also auch durchaus positive Effekte für weitere Zukunftsstrategien unseres Landes geschaffen.
Habt ihr dabei auch zu unserem Nachbar Schweiz hinüber geschaut, wo beispielsweise ein Anteil der Pensionskasse für die notwendige Summe des Eigenkapitals eingesetzt werden kann. Das wäre in Richtung Altersvorsorge mittels Investition in Wohneigentum eine gewisse Kapitalanlage.
Auf jeden Fall. Bei einem sogenannten Vorbezug wird ein Teil des angesparten Vermögens aus der Pensionskasse bezogen. Dies führt dazu, dass die erforderlichen Eigenmittel aufgebracht werden können, was wiederrum für die Gewährung eines Darlehens vorausgesetzt wird. Wohneigentum stellt, wie auch die Pensionskasse, eine Alterskapitalanlage dar. Durch einen Vorbezug geht das Vermögen aus der Pensionskasse ja nicht verloren. Es findet lediglich eine Kapitalumverteilung und damit auch gewissermassen eine Risikodiversifizierung statt.
In Liechtenstein kann aus der Pensionskasse für den Aufbau eines Unternehmens Geld beansprucht bzw. ausgeschüttet werden, für die Wohneigentumsbildung nicht. Es ist ja viel riskanter, für den Aufbau eines Unternehmens einen Pensionskassenvorbezug vorzunehmen.
Dass ein Vorbezug zwecks Unternehmensgründung möglich ist, finde ich absolut richtig. Das Unternehmerrisiko ist in der Regel allerdings wesentlich grösser als das Risiko eines Kapitalverlustes im Wohneigentum. Zudem sind Unternehmer nicht pensionskassenpflichtig, wodurch das Vermögens in der Pensionskasse durch eine Unternehmensgründung unter Umständen nicht nur verkleinert, sondern dessen Wachstum auch noch drastisch verringert werden kann. Ich sehe also keinen Grund, weshalb ein Vorbezug zwecks Bildung von Wohneigentum nicht ermöglicht werden sollte.
Du sprichst auch Fördermittel für verdichtetes Bauen an. Es wird in Zukunft eher der Erwerb von Stockwerkliegenschaften sein, als ein Wohnhaus, für das viele gar keinen Boden mehr erben oder zur Verfügung haben. Wäre dies ein wirksamer Weg?
Mit einer wachsenden Bevölkerung und immer knapper werdendem Boden ist ein verdichtetes Bauen und somit der Erwerb von Stockwerkeigentum die logische Konsequenz. Selbst wenn ein Grossteil nach wie vor gerne ein schönes Einfamilienhaus mit grossem Garten hätte, müssen wir die sich ändernden Tatsachen akzeptieren und uns damit auseinandersetzen.
Wird die Junge FBP bei diesem Thema für die jungen Generationen am Ball bleiben?
Das Thema ist uns als Jungpartei sehr wichtig. Demzufolge sind wir auch fest entschlossen, endlich Bewegung in die Thematik zu bringen und die Probleme mit konkreten Lösungsvorschlägen anzugehen.