In ihrer Sitzung vom Dienstag hat die Regierung den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesundheitsgesetzes verabschiedet. Die Vorlage soll die Grundlage für die allfällige Einführung einer 2G-Regelung zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie bieten, falls die Ansteckungszahlen im Herbst und Winter stark ansteigen und die regionalen Spitalkapazitäten an ihre Belastungsgrenze kommen würden.
Zwischen dem 18. Dezember 2021 und dem 17. Februar 2022 beschränkte die Regierung aufgrund der hohen Covid-19-Infektionszahlen den Zutritt zu Gastronomiebetrieben, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen auf Personen mit einem gültigen Impf- oder Genesungszertifikat. Auf Grundlage eines Normenkontrollantrags entschied der Staatsgerichtshof im Mai 2022, dass dieser 2G-Regelung eine genügende gesetzliche Grundlage gefehlt habe und sie deshalb verfassungs- und gesetzwidrig gewesen sei. Gleichzeitig stellte der Staatsgerichtshof jedoch fest, dass die 2G-Regel die Grundrechtseingriffskriterien des öffentlichen Interesses und der Verhältnismässigkeit erfüllt hat.
Die am Dienstag verabschiedete Vorlage soll die Voraussetzung dafür schaffen, dass die Regierung künftig im Bedarfsfall, also wenn es die epidemiologische Lage in Liechtenstein und der Region erfordert, über eine spezifische gesetzliche Grundlage verfügt, um den Zugang zu bestimmten Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen auf Personen mit einem Impf- oder Genesungsnachweis zu beschränken. Ohne diese Grundlage müsste Liechtenstein bei einer Wiedereinführung der 2G-Regelung in der Schweiz und Österreich Gastronomiebetriebe sowie andere öffentlich zugängliche Einrichtungen wieder komplett schliessen, um ein Regelungsgefälle in der Region zu verhindern.
Die Regierung beantragt, dass der Landtag die Vorlage abschliessend in Behandlung zieht, also die erste und zweite Lesung anlässlich der Sondersitzung vom 29. Juni 2022 durchführt.