Mit 16 zu 9 Stimmen beschloss der Landtag in seiner Sondersitzung vom Mittwoch, 29.6.2022, eine Gesetzesänderung, die eine 2G-Pflicht im Bedarfsfalle ermöglicht. Der Staatsgerichtshof bemängelte in einem Urteil vom Mai 2022 die ungenügende gesetzliche Grundlage. Obwohl einige Abgeordnet dafür plädierten, die Gesetzesänderung im Rahmen einer Volksabstimmung zu klären, sagten 16 Abgeordnete NEIN. Hingegen ist das Referendum aber weiterhin möglich. Dazu braucht es 1.000 Stimmberechtigte.
Die neun folgenden Abgeordneten Walter Frick, Manfred Kaufmann, Mario Wohlwend, Albert Frick, Thomas Hasler, Johannes Kaiser, Sascha Quaderer, Herbert Elkuch und Thomas Rehak sagten JA zur Durchführung einer Volksabstimmung.
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