Das Mobilitätskonzept 2030 beinhaltet mit der Massnahme 1.04 die Neuauflage des Busbevorzugungskonzept für Liechtenstein.
Mit dieser Massnahme verfolgt die Regierung das Ziel, den öffentlichen Verkehr gegenüber dem motorisierten Individualverkehr zu priorisieren und ungehindert vom stockenden Verkehr möglichst fahrplangerecht verkehren zu lassen. Die Regierung hat an der Sitzung vom 26. April 2022 den Konzeptentwurf des neuen Busbevorzugungskonzepts zur Kenntnis genommen.
Bereits im April des letzten Jahres nahm die eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des damaligen Amts für Bau und Infrastruktur (ABI), der Verkehrsbetriebe LIECHTENSTEINmobil sowie Vertretern der Gemeinden, ihre Tätigkeit auf. Es wurden Grundlagenanalysen durchgeführt, Ziele definiert, potenzielle Massnahmen zur Busbevorzugung entworfen und anschliessend anhand des Grads der Zielerreichung bewertet. Die zielführendsten Massnahmen wurden durch die Arbeitsgruppe anschliessend zu einem Gesamtkonzept zusammengeführt.
Zur Berücksichtigung der Anliegen und Anforderungen von Gemeinden und Verbänden fanden während des Erarbeitungsprozesses zwei Foren sowie diverse bilaterale Gespräche statt. Nach der nunmehr erfolgten Kenntnisnahme durch die Regierung, wird den Gemeinden sowie eingeladenen Vereinen/Verbänden nun die Gelegenheit eingeräumt, Stellung zur erarbeiteten Neuauflage des Busbevorzugungskonzepts zu beziehen. Die Eingaben werden durch das Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR) anschliessend ausgewertet und unter Einbezug des strategischen Lenkungsausschusses geprüft.