Im Rahmen der Landtagsdebatte über die Volksinitiative der DpL zur Befreiung von der Kostenbeteiligung (Franchise) für Versicherte, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, kam in der Diskussion erneut das gesamte Repertoire von Pro- und Contra-Argumenten auf, die schon seit geraumer Zeit bei diesen Themen in Zusammenhang mit der AHV gewälzt werden.
Um es gleich vorwegzunehmen: Die Sicht des Landtags ist mit jener der Unterzeichner der Volksinitiative nicht identisch, im Hohen Haus stimmten der Initiative für die Franchisen Befreiung nur sechs Abgeordnete zu, während auf der Strasse rund 3000 Menschen dieses Begehren unterzeichnet hatten. So hat nun das Volk das letzte Wort.
Ausgangspunkt ist der Rentenstillstand seit 2011
Das Grundübel liegt in der Tatsache, dass die Renten seit elf Jahren aufs Eis gelegt wurden und es seither keine Anpassung mehr gegeben hat, obwohl die Lebenshaltungskosten der Rentnerinnen und Rentner ungleich höher geworden sind. Als die Staatshaushaltssanierung verschiedene einschneidende Massnahmen erforderte, leistete auch die ältere Generation ihren Anteil. Eine einschneidender Finanzgriff ins Rentner-Portemonnaie war die Auflösung des Mischindexes zur Berechnung der Rentenleistung. In der Schweiz wurde der Mischindex (Berücksichtigung der Lohn- und Preisindex-Entwicklung) stets beibehalten und so gab es in den letzten zehn Jahren vier Mal eine Rentenanpassung für die Schweizer Rentnerinnen und Rentner.
Die Lohnentwicklungskomponente wurde in Liechtenstein ausgehebelt im Wissen, dass dies eine langjährige Stagnation zur Folge hat. Die Folge ist auch, dass die Rente immer stärker ausgedünnt wird, immer weniger Kaufkraft hat und für die Rentner letztlich immer weniger Geld für die Lebensunterhaltskosten zur Verfügung steht. Der Preisindex bildet den viel kostenintensiveren Warenkorb der Senioren in keiner Weise ab: KK-Prämien, Gesundheitskosten, Brillen, Hörgeräte, Therapien, und dann kommen Mieten, Energiekosten und vieles mehr dazu. Dies hat die DpL bewogen, mit der Franchisen Abschaffung von 500 Franken dafür zu sorgen, dass für die Lebenshaltungskosten für die Rentner mehr Geld im Portemonnaie verbleibt – oder dies zumindest zu versuchen.
Das Grundübel an der Wurzel packen
Man kann nun dafür oder dagegen sein, das Volk hat an der Urne das letzte Wort. Doch das Problem – das Grundübel – an der Wurzel zu packen, liegt in der Wiedereinführung des Mischindexes, damit für die Menschen ab dem Rentenalter die Rente eine wirkliche Werterhaltung erfährt – und sich nicht in einer Abwärtsspirale bewegt. Das hat mit Respekt und Wertschätzung gegenüber unserer älteren Generation zu tun, die unseren Wohlstand – auch für die jungen und mittelständischen Generationen – aufgebaut haben. Das hat auch mit Fairness und Achtung zu tun, nachdem der Staatshaushalt nicht nur saniert ist, sondern der Staat über 2,5 Milliarden Franken auf der hohen Kante hat.
Es ist zu hoffen, dass es bei dieser Fairness-Initiative «Rentenanpassung» keine Neid- und Ausländer Bashing-Debatte gibt – Neid gegenüber «Reichen» und gegenüber Grenzgängern, da diese auch noch partizipieren, obwohl gerade sie diese finanziellen Töpfe der Sozialwerke in hohem Masse äufnen.