Vaduz (ots) – Auf Einladung von Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni trafen sich am Freitag, 1. April 2022, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsverbände, der Sozialpartner, der Flüchtlingshilfe sowie des Ausländer- und Passamtes und des Amtes für Volkswirtschaft zu einem Runden Tisch, um sich über verschiedene Fragen in Zusammenhang mit der Integration von geflüchteten Menschen aus der Ukraine in den Arbeitsmarkt auszutauschen und ein koordiniertes Vorgehen sicherzustellen.
Am 16. März 2022 trat die Verordnung über die vorübergehende Schutzgewährung für bestimmte Personengruppen aus der Ukraine in Kraft. Der Schutzstatus erlaubt es Erwachsenen, einer Erwerbstätigkeit in Liechtenstein nachzugehen. Personen mit Schutzstatus haben wie andere Stellensuchende Zugang zu den Beratungs- und Vermittlungsleistungen des Arbeitsmarkt Services Liechtenstein beim Amt für Volkswirtschaft (AMS FL). Ebenso sind sie in arbeitsrechtlicher Hinsicht anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Liechtenstein gleichgestellt, das heisst es gelten die gleichen Anstellungsbedingungen und Vorschriften bezüglich Lohn und Arbeitszeiten. Die zuständigen Amtsstellen prüfen derzeit auch die Möglichkeit für eine grenzüberschreitende Anerkennung des „Schutzstatus S“.
Ansprechstelle für Arbeitgeber, die im Sinne der Solidarität eine Arbeitnehmerin aus der Ukraine beschäftigen möchten, ist die Flüchtlingshilfe, die sich mit dem AMS FL und dem Ausländer- und Passamt koordiniert.
Im Rahmen des Runden Tisches konnten viele offene Fragen geklärt und eine Verständigung auf ein gemeinsames Vorgehen erzielt werden. Ziel ist es, den aus der Ukraine geflüchteten Menschen den Zugang zum Arbeitsmarkt so weit wie möglich zu erleichtern.