Kleine Anfragen an Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Regierungsrätin Graziella Marok-Wachter

Kleine Anfragen des Abgeordneten Patrick Risch zum Thema: Förderung des Langsamverkehrs auch im Winter

Abgeordneter Patrick Risch

In meiner Kleinen Anfrage von März dieses Jahres habe ich mich nach der Schneeräumung auf Gehwegen und Radwegen informiert. Die Antwort der Regierung fordert nun eine Folgefrage meinerseits.

In meiner Frage 3 damals im März hatte ich mich erkundigt, wieso bei gewissen Radwegen gar kein Winterdienst besteht. Die Regierung führte aus, dass sämtliche Geh- und Radwege die sich in der Zuständigkeit des Landes befinden, auch geräumt werden.

In welcher Zuständigkeit liegt die Räumung des Rheindammes, welcher offiziell im Radwegnetz Liechtensteins ausgeschildert ist? Die Zuständigkeit für den Winterdienst der Radwege auf dem Rheindamm liegt beim Land und obliegt somit dem Amt für Tiefbau und Geoinformation.

In welcher Zuständigkeit sind die Langsamverkehrsbrücken über den Rhein, namentlich die kürzlich neu erstellte bei Vaduz und die Dampfbrücke bei Schaan? Bei beiden Brücken ist auf Liechtensteiner Seite ein Schild angebracht «Kein Winterdienst, Benutzung auf eigene Gefahr»? Der Unterhalt und die Schneeräumung für die Langsamverkehrsbrücken über den Rhein obliegen den betroffenen Gemeinden.

Wieso werden diese beiden Brücken im Winter nicht geräumt? Auch sie sind Teil des ausgeschilderten Radwegnetzes. Die Dampfbrücke in Schaan und die Brücke Vaduz-Buchs werden derzeit nicht geräumt, weil die anschliessenden Radwege auf der Schweizer Seite nicht geräumt werden.

Wann ist mit der Umsetzung der Massnahmen 1.10 bis 1.13 des Mobiltitätskonzeptes zu rechnen? Die genannten Massnahmen befinden sich in Umsetzung. Weitere Ausführungen werden dem zweiten Monitoringbericht zum Mobilitätskonzept 2030, der im Juni im Landtag behandelt wird, zu entnehmen sein.


Kleine Anfragen der Abgeordneten Karin Zech-Hoop zum Thema: Schnittstelle Infrastruktur ÖV und Radverkehr

Abgeordnete Karin Zech-Hoop

Ein gutes Zusammenspiel zwischen dem öffentlichen Verkehr und dem Fahrradverkehr steigert die Attraktivität, das Auto zu Hause stehen zu lassen.

Dafür müssen die Schnittstelle dieser zwei Bereiche gut aufeinander abgestimmt sein und Synergien genutzt werden. Hier orte ich Handlungsbedarf.

Auf der Linie 21 sind die Fahrzeuge im Sommer mit Fahrradträgern ausgerüstet. Diesbezüglich besteht sicherlich auch ein Bedarf im Tal. Plant die LIEmobil einen entsprechenden Ausbau auf andere Linien im Tal und wenn ja, mit welchem Zeitfenster? Fahrräder dürfen in allen Linien der LIEmobil im Bus mitgenommen werden, so lange es ausreichend Platz hat. Bisher treten Engpässe auf den Tallinien nur äusserst selten auf. Der Bedarf an Fahrradtransport besteht in erster Linie auf den Linien 21 und 22 von Vaduz nach Triesenberg beziehungsweise nach Gaflei, weshalb praktisch alle Fahrzeuge auf diesen Linien mit Fahrradständern ausgerüstet sind. Grundsätzlich sind sämtliche Fahrzeuge für die Installation von Fahrradständern vorbereitet.

Für wie viele Busse hat die LIEmobil Fahrradträger und sind im Sommer alle im Einsatz? Der Auftragnehmer der LIEmobil besitzt aktuell sechs Fahrradträger für alle Fahrzeuge der Linien 21 und 22.

Eine weitere wichtige Schnittstelle ist die sichere Abstellmöglichkeit bei den Haltestellen. Ist ein Ausbau von sicheren Abstellplätzen für Velos und E-Bikes an Bushaltestellen geplant, wenn ja, nach welchem Zeitplan und welchen Kriterien erfolgt dieser? Eine erste gesicherte Abstellanlage für Fahrräder wurde vor einem Jahr im Frachtenmagazin des Schaaner Bahnhofes in Betrieb genommen. Aktuell sind keine weiteren gesicherten Abstellanlagen in Planung. Weitere offen zugängliche Abstellanlagen gibt es an verschiedenen Haltestellen im LIEmobil-Netz.

Ist der Schnittstelle ÖV und Fahrradverkehr in der Eignerstrategie zur LIEmobil genügend Bedeutung beigemessen beziehungsweise sollte diesbezüglich nicht eine Anpassung vorgenommen werden? Ziele bezüglich eines Ausbaus der Schnittstelle zwischen ÖV und Fahrradverkehr sind ein wichtiger Punkt im Mobilitätskonzept 2030, bei welchem die geplanten Massnahmen durch das Amt für Hochbau und Raumplanung, das Amt für Tiefbau und Geoinformation und die LIEmobil umgesetzt werden. In der Eignerstrategie ist diesbezüglich keine Vorgabe enthalten. Die Regierung wird prüfen, ob eine entsprechende Anpassung der Eignerstrategie oder Leistungsvereinbarung angezeigt ist.

Wäre eine Kombination von vermehrten Abstellmöglichkeiten für Velos, E-Bikes bei den Bushaltestellen mit der E-Bike-Initiative der LIEmobil möglich und sinnvoll? Ja. Die Massnahmen 1.03 und 1.14 des Mobilitätskonzepts 2030 sprechen genau diesen Punkt an. Es ist vorgesehen, die Abstellanlagen für Fahrräder an den Bushaltestellen auszubauen. Das Amt für Hochbau und Raumplanung prüft den Bedarf unter anderem im Rahmen der Überarbeitung der Hauptradrouten (Massnahmen 1.10 – 1.13 des Mobilitätskonzepts 2030).
LIEmobil steht im engen Austausch mit dem für die Haltestelleninfrastuktur zuständigen Amt für Tiefbau und Geoinformation, sodass für den geplanten E-Bike-Verleih bereits vorgängig ein erster Ausbau einzelner Haltestellen geprüft wird.
Insgesamt gilt auch bei diesem Thema zu berücksichtigen, dass die Sicherung der benötigten Flächen eine Herausforderung darstellt.


Kleine Anfragen des Abgeordneten Sebastian Gassner zum Thema: Verkehrssicherheit für Fahrrad- und E-Bike-Fahrerinnen

Landtagsabgeordneter Sebastian Gassner

Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für E-Bikes hat die Regierung am Dienstag, den 29. März 2022 die Verordnung über die Abänderung der Verkehrsregelverordnung (VRV) und die Verordnung über die Abänderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) beschlossen.

Neu sind E-Bike-Fahrende dazu verpflichtet, auch tagsüber das Licht einzuschalten. Des Weiteren soll auch für E-Bikes eine Tachopflicht eingeführt werden.

Sind diese Massnahmen absolut notwendig, damit schweizerische Rechtsvorschriften nachvollzogen werden oder damit EWR-Vorschriften umgesetzt werden? Die Regierung ist der Ansicht, dass eine Lichtpflicht am Tag geeignet ist, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dahingehend, dass E-Bikes bereits mit Lichtern ausgestattet sein müssen, ist der dadurch entstehende Mehraufwand gering und die Vorteile durch die erhöhte Verkehrssicherheit überwiegen. Gleichzeitig entsteht durch die Einführung der Lichtpflicht am Tag kein Rechtsgefälle zur Schweiz, was insbesondere im grenzüberschreitenden Verkehr von Vorteil ist.

Welchen Einfluss hat diese Verordnungsänderung auf die Rechtsfolgen eines Unfalls mit einem E-Bike, das über kein Licht verfügt? Können diese neuen Pflichten auch zu versicherungstechnischen Nachteilen für die E-Bike-Fahrerinnen führen? Allfällige versicherungstechnische Nachteile hängen von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Vertragsverhältnisses und dem konkreten Sachverhalt ab. Bei einem Unfall kann nicht ausgeschlossen werden, dass die eigene Versicherung Regress auf die Versicherte oder den Versicherten nimmt, wenn diese oder dieser nachweislich eine Mitschuld am Unfall trägt aufgrund der Tatsache, dass er oder sie ohne Licht am Tage unterwegs war.

Sind der Regierung die besonders kritischen Gefahrenstellen auf unseren Strassen bekannt, welche aufgrund des Mischverkehrs zwischen dem Fahrradverkehr und dem Autoverkehr zu einem erhöhten Unfallrisiko für Fahrradfahrende führen? Falls ja, bitte nennen Sie die fünf kritischsten Stellen? Die Liechtensteiner Radverkehrsinfrastruktur wurde unter anderem im Rahmen der Erarbeitung der 3. Generation des Agglomerationsprogramms Werdenberg-Liechtenstein im Jahr 2016 auf Schwachstellen untersucht. Unfallhäufungsstellen werden unabhängig davon laufend überprüft und schnellstmöglich entschärft.

Auf dem Liechtensteiner Radroutennetz bestehen unter anderem folgende kritischen Stellen:

  • Verschiedene Privatausfahrten
  • Dorfzentrum Schaan
  • Industriezubringer Schaan bei den Einmündungen «im Rietacker» und «im alten Riet»
  • Bendererstrasse beim Ortsausgang Schaan
  • Zollstrasse Vaduz im Bereich Rätikonstrasse – Aukreisel

Welche zusätzlichen Massnahmen neben der Licht- und Tachopflicht sind geplant, um das Gefahrenpotenzial an diesen besonders gefährdeten Stellen zu entschärfen? Die Elimination der Gefahrenstellen kann am wirksamsten durch die Separierung der Verkehrsteilnehmenden erreicht werden. Am besten ist die komplette bauliche Trennung von Radverkehr und motorisiertem Individualverkehr, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist. Insbesondere bei Kreuzungen, Ein- und Ausfahrten sowie Fussgängerquerungen ist dies nicht immer möglich.
Insgesamt gilt bei diesem Thema zu berücksichtigen, dass die Sicherung der benötigten Flächen eine Herausforderung darstellt.

Um solche Gefahrenstellen zu umgehen, ist es entgegen der Rechtsvorschriften Usus geworden, dass Radfahrerinnen zum eigenen Schutz vorsichtig auf Fusswege oder Trottoirs ausweichen. Ist die Regierung der Meinung, dass das Risiko von besonders schweren Verkehrsunfällen weiter reduziert werden könnte, indem das Radfahren auf Fusswegen und Trottoirs neben Kindern bis zwölf Jahren auch Jugendlichen oder Erwachsenen erlaubt wird, sofern diese ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Umständen anpassen und insbesondere, wenn sie auf die Fussgänger Rücksicht nehmen und diesen den Vortritt gewähren müssen. (Siehe Art. 40 der Verkehrsregelverordnung) Nein. Die Regierung ist nicht der Meinung, dass das Risiko von besonders schweren Verkehrsunfällen dadurch weiter reduziert werden könnte. Das Privileg des Fahrens auf dem Trottoir soll weiterhin den Kindern bis zwölf Jahren vorbehalten bleiben.


Kleine Anfragen des Abgeordneten Manfred  Kaufmann zum Thema: Expropriationsverfahren Hochspannungsleitung Balzers

Abgeordneter Manfred Kaufmann

Von Swissgrid wurde bekanntlich das Expropriationsverfahren betreffend die Hochspannungsleitung in Balzers eingeleitet. Dies führt mich zu folgenden Fragen:

Wann ist mit der Behandlung der Vorlage im Landtag zu rechnen? Die Regierung plant, die Stellungnahme am nächsten Dienstag, 12. April 2022, zu Handen des Landtags zu verabschieden. Danach liegt die Entscheidung, wann die Vorlage behandelt wird, beim Landtag.

Wie sieht der genaue Ablauf des Verfahrens aus und auf welchen Gesetzesartikeln beruht dieses? Der Ablauf des Verfahrens ist in den § 2 und § 3 des Expropriationsgesetzes geregelt. Nach § 2 des Expropriationsgesetzes hat der Landtag aufgrund einer Vorlage der Regierung im Einzelfall über die Notwendigkeit einer Enteignung zu entscheiden. Der Landtag entscheidet, ob enteignet wird oder nicht. Erst nach der rechtskräftigen Entscheidung des Landtags kann die Regierung tätig werden und gemäss § 3 Expropriationsgesetz über den Umfang und die näheren Modalitäten der Enteignung beschliessen.

Wer wird die zuständige Behörde für die Abwicklung sein und auf welchen Gesetzesartikeln beruht dies? Zu den Zuständigkeiten siehe Frage 2.

Werden mittlerweile weitere Varianten als die bereits bekannten drei Varianten für eine Verlegung als realistisch angesehen beziehungsweise hat man bei der Ausarbeitung möglicher neuer Varianten auch Linienführungen geprüft, welche über liechtensteinischen und schweizerischem Boden entlang dem Rhein führen? Die bereits bekannten, von Swissgrid geprüften Varianten für eine kleinräumige Verlegung der Leitung wurden Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinde Balzers, der IG «weg mit der Hochspannung» und der Bürgergenossenschaft letztes Jahr vom Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt und von Swissgrid vorgestellt. Im Anschluss daran wurden weitere Varianten, die von den teilnehmenden Vertreterinnen und Vertretern der Grundeigentümer eingebracht wurden, von Swissgrid geprüft und den Vertreterinnen und Vertretern der Grundeigentümer zur Kenntnis gebracht. Diese Varianten verlaufen teilweise über liechtensteinisches und schweizerisches Hoheitsgebiet dem Rhein entlang. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass die aufgezeigten Verlegungsmöglichkeiten – unterirdisch oder mit Freileitungen – von den Vertreterinnen und Vertretern der Grundeigentümer als nicht zielführend erachtet werden und der Fokus stattdessen auf eine langfristige Lösungsfindung mit der Schweiz gerichtet werden sollte.

Wie hoch schätzt die Regierung die Kosten der jeweiligen Verlegungsvarianten dabei ein? Nachdem seitens der Gemeinde Balzers, der IG «weg mit der Hochspannung» und der Bürgergenossenschaft keine Variante als zufriedenstellend erachtet wird, hat die Regierung diese nicht weiterverfolgt.