Ausbau der konsularischen Vertretung des FL durch die Schweiz
Redaktion
Vaduz (ots) – Am 1. Mai 2022 tritt eine neue Vereinbarung mit der Schweiz in Kraft. Diese verankert, dass sich liechtensteinische Staatsangehörige in konsularischen Angelegenheiten und Notsituationen in Deutschland, den USA und in Belgien an das jeweilige Schweizer Konsulat wenden können. Damit wird der bewährte Zugang von liechtensteinischen Staatsangehörigen zu den konsularischen Dienstleistungen der Schweiz auch in drei Ländern sichergestellt, in denen Liechtenstein eigene Botschaften unterhält.
Bereits seit mehr als hundert Jahren vertritt die Schweiz die Konsularinteressen Liechtensteins in denjenigen Ländern, in denen Liechtenstein nicht selbst mit einer Botschaft vertreten ist – dies basierend auf einem Briefwechsel aus dem Jahr 1919 zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Die Regierungen beider Länder einigten sich darauf, diese bewährte Zusammenarbeit auf ausgewählte Länder, in denen Liechtenstein selbst mit einer Botschaft vertreten ist, auszudehnen. Die neue Vereinbarung verankert, dass sich liechtensteinische Staatsangehörige auch in Deutschland, den USA und in Belgien an das jeweilige Schweizer Konsulat wenden können, wenn sie in eine Notsituation geraten oder weiterer konsularischer Dienstleistungen bedürfen. In Bezug auf Deutschland und die USA entspricht dies der bisherigen Praxis, welche mit der Vereinbarung einer expliziten staatsvertraglichen Grundlage zugeführt wird.
Liechtensteinische Staatsangehörige, welche sich in der Schweiz oder in Österreich in einer Notsituation befinden, können sich weiterhin an die liechtensteinischen Botschaften in Bern bzw. Wien wenden.
Nebst den Schweizer Konsulaten im Ausland steht liechtensteinischen Staatsangehörigen auch die Helpline des EDA unter der Nummer 0800 24-7-365 während 365 Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung. Zudem ist es empfohlen, sich bei Auslandsreisen auf der Travel Admin App des EDA zu registrieren.