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Abschussplanverordnung für das Jagdjahr 2022/2023

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. April 2022 den Abschussplan für das Jagdjahr 2022/2023 verabschiedet.

Die Abschusszahlen bleiben auf dem Niveau des Vorjahres. Die damit angestrebte Schalenwildregulierung soll einen Beitrag zur Entspannung der in weiten Teilen des Landes unverändert kritischen Waldverjüngungssituation leisten. Die vorhandenen Wilddichten behindern insbesondere oberhalb von rund 800 bis 1000 Meter über Meer eine ausreichende Waldverjüngung in empfindlichen Schutzwaldbereichen.

Die Bejagungszielsetzungen der drei Hauptwildarten unterscheiden sich.

Beim Rehwild soll mit einem Abschuss von landesweit 293 Tieren der Bestand nicht anwachsen.

Beim Rotwild liegt der Fokus für die Bestandsregulierung auf weiblichen Tieren und Kälbern. Mit der erneuten Abschussvorgabe von 179 Stück Kahlwild hält die Regierung am Ziel der Bestandsreduktion fest. Für das männliche Rotwild gilt wiederum ein Höchstabschuss, der bei 50% des Kahlwildabschusses angesetzt ist.

Beim Gamswild gibt es regional unterschiedliche Zielsetzungen. In schutzwaldreichen Gebieten sollen die Bestandsdichten reduziert werden. In den Kernlebensräumen ausserhalb der Schutzwaldgebiete hingegen soll der Gamsbestand mindestens auf dem heutigen Niveau stabilisiert werden. Der Gesamtmindestabschuss beim Gamswild wird auf 141 Stück festgelegt.

Mit der kürzlich erfolgten Revision des Jagdgesetzes ist ein weiterer Umsetzungsschritt des von der Regierung 2020 beschlossen Massnahmenpakets zur Verbesserung der Waldverjüngung erfolgt. Die erweiterte und mit zusätzlichen Aufgaben ausgestattete staatliche Wildhut wird im kommenden Herbst zusammen mit den Jagdgemeinschaften koordinierte Reduktionsjagden auf das Rotwild planen und deren Durchführung aktiv unterstützen. Neben der Anpassung der Schalenwildbestände an die Tragfähigkeit der Lebensräume sieht das Massnahmenpaket auch vor, die Tragfähigkeit selbst zu optimieren und dadurch Wildschäden zu verringern.

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