EU-Massnahmenpaket für die Erholung der Kapitalmärkte verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2021 die Abänderung des EWR-Wertpapierprospekt-Durchführungsgesetzes (EWR-WPPDG), des Bankengesetzes (BankG), des Vermögensverwaltungsgetzes (VVG) sowie des EWR-Verbriefungs-Durchführungsgesetzes (EWR-VDG) beschlossen.

Am 24. Juli 2020 hat die Europäische Kommission als Teil der allgemeinen COVID-19 Erholungsstrategie ein Massnahmenpaket für die Erholung der Kapitalmärkte verabschiedet, um den Kapitalmärkten dabei zu helfen, die Unternehmen bei der wirtschaftlichen Belebung nach der Krise zu unterstützen. Konkret handelt es sich hierbei um folgende Rechtsakte: Verordnung (EU) 2020/873, Verordnung (EU) 2021/337, Richtlinie (EU) 2021/338, Verordnung (EU) 2021/557 sowie Verordnung (EU) 2021/558. In diesem Paket werden gezielte Änderungen von Kapitalmarktvorschriften vorgeschlagen, die zu mehr Investitionen in die Wirtschaft anregen, eine rasche Rekapitalisierung von Unternehmen ermöglichen und die Fähigkeit der Banken zur Finanzierung des Aufschwungs bzw. zur Abfederung von ausfallenden Krediten erhöhen sollen.

So sollen im Bankensektor die Regelungen betreffend die Kreditvergabe- und Verlustabsorptionsfähigkeit verbessert und betreffend die Eigenmittelanforderungen punktuell erleichtert werden. Im Wertpapierprospektrecht wird vorübergehend das „EU-Wiederaufbauprospekt“ mit vereinfachten Anforderungen und im Verbriefungsrecht die synthetische Verbriefung eingeführt. Diese Regelungen sind in der EU bereits seit Februar bzw. März 2021 in Kraft. Im Bereich der Wertpapierdienstleistungen erfolgen verschiedenste Erleichterungen, indem u.a. auf elektronische Form statt der Schriftform im Rahmen der Standardkommunikation umgestellt und die Informationspflichten, insbesondere gegenüber qualifizierten Anlegern, vereinfacht werden. Diese Erleichterungen gelten in der EU ab 28. Februar 2022. In Liechtenstein sollen diese Rechtsakte im BankG, VVG, im EWR-WPPDG und im EWR-VDG umgesetzt bzw. durchgeführt werden. Die Gesetzesvorlagen zur Umsetzung bzw. Durchführung des Massnahmenpakets sollen für die liechtensteinischen Finanzmarktteilnehmer gleiche Wettbewerbsbedingungen wie in den EU-Staaten schaffen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 8. Februar 2022.