Erlass der Zahlungskontenverordnung (ZKV)

Vaduz (ots) – Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2021 den Erlass der Zahlungskontenverordnung (ZKV) beschlossen. Die ZKV regelt in Durchführung des Zahlungskontengesetzes (ZKG), das in zweiter Lesung vom Landtag im Oktober 2021 beraten und verabschiedet wurde, das Nähere über die Anforderungen an die Vergleichswebseite sowie die Ermächtigung des Kontoinhabers beim Kontowechsel.

Gemäss Art. 9 ZKG ist der Liechtensteinische Bankenverband (LBV) dazu verpflichtet, kostenlos und unabhängig eine Website zum Vergleich der Entgelte, die von Zahlungsdienstleistern in Liechtenstein für die repräsentativsten mit einen Zahlungskonto verbundenen Dienste berechnet werden, zu betreiben. Auf Verordnungsebene wird nun unter anderem geregelt, wann die Anforderungen an einen unabhängigen Betrieb gegeben sind, welche Angaben neben den jährlichen Kontoführungskosten auf der Vergleichswebseite aufgezeigt werden müssen sowie, dass sichergestellt werden muss, dass die auf der Webseite angegebenen Informationen richtig und korrekt sind.

Weiter hält die Verordnung fest, dass die Ermächtigung des Kontoinhabers zum Kontowechsel entweder durch ein Formular – Musterformular im Anhang zur Verordnung – oder im Online-Banking, sofern es vom Zahlungsdienstleister angeboten wird, ermöglicht werden muss. Schliesslich gibt die Verordnung vor, welche Informationen der Zahlungsdienstleister der Finanzmarktaufsicht (FMA) jährlich zu übermitteln hat.