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Landesspital: Besuchsverbot ab kommenden Montag

Ab dem kommenden Montag, 29. November 2021,  gilt im Landesspital ein Besuchsverbot.

Ausnahmen gelten für Eltern von Kindern, unterstützungsbedürftigen Personen sowie Palliativpatientinnen und-patienten. Besuchende, welche die Ausnahmeregelung erfüllen, müssen bei Zutritt ein gültiges COVID-Zertifikat vorweisen. Es gilt im gesamten Spital eine Maskentragepflicht (FFP2-Masken).

Aufgrund der ansteigenden Fallzahlen, der hoch ansteckenden Delta-Mutation sowie des hohen Personenaufkommens im Landesspital, wurde dieser Schritt beschlossen. Das LLS ergänzt: „Zudem mussten wir in den letzten Wochen leider feststellen, dass sich Besucher*innen nicht durchgängig an die Maskentragepflicht halten und die Maske im Patientenzimmer vereinzelt ausziehen. Dies ist ein grosses Risiko, welches wir in der aktuellen Situation nicht verantworten können.“

 

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