Den Landtag lässt es kalt: Hohe Fixkosten-Steigerungen bei Personal und Sachaufwand bis 2025!

Johannes Kaiser Foto: Nils Vollmar

In der vergangenen Woche behandelte der Landtag neben dem Voranschlag 2022 die Finanzplanung 2022 bis 2025. Es war erstaunlich, wie entspannt der Landtag dieses Traktandum der Vierjahres-Finanzplanung entgegennahm, denn noch vor zwei Jahren wurde bei der Generierung von jährlich wiederkehrenden Fixkosten die «rote Karte» gezückt, wenn keine Gegenfinanzierung offeriert wurde.

Bei einem Postulat der FBP betr. dem sorgsamen Umgang mit den Staatsfinanzen lautete eine Passage in der Beantwortung der Regierung, dass der Landtag bezüglich Gesetzesinitiativen wie die Krankenkassen-Prämienverbilligung oder anderen Ausgaben, die sozial Schwächeren der Gesellschaft zukommen, den finanziellen Spielraum praktisch aufgebraucht habe. Mit einer Rententeuerungsanpassung müsse man gar nicht erst kommen, ausser man sorge gleich schon für die entsprechende Gegenfinanzierung. Vom Spielraum der jährlichen möglichen neuen Fixkosten in der Höhe von 15 Mio. Franken seien bereits 13 Mio. Franken aufgebraucht. Also noch 2 Mio. «Spazi».

Staatshaushalt eine Wundertüte?
Das scheint nun alles Schnee von gestern zu sein. Von dieser These hat sich die Regierung verabschiedet, denn der Voranschlag 2022 wie auch die Finanzplanung 2022 bis 2025 präsentieren sich in einem ganz anderen Format. Diese beiden Vorlagen lassen unseren Staatshaushalt mit einer Wundertüte vergleichen: Je mehr man aus dieser Tüte entnimmt, desto voller wird sie.

Es ist erfreulich, wenn in der Finanzplanungsperiode bis 2025 die Staatseinnahmen fliessen und gemäss Prognose auch weiterhin ansteigen. Wir können nur hoffen, dass die Erwartungen, die die Regierung hier darlegt, eintreffen.

Auf der anderen Seite ist die Ausgabenseite eindeutig in Expansion begriffen. Der starke Anstieg der Ausgaben hat für einmal nicht mit den vom Landtag beschlossenen Gesetzen zu tun, die ja von der Regierung eingebracht werden, sondern weitestgehend mit Faktoren, die von der Regierung initiiert und aufgesetzt werden. Und der Landtag schaut entspannt zu.

Expansion der jährlichen Fixkosten
Aus der Finanzplanung ist ersichtlich, dass massgebliche Aufwandpositionen in den letzten fünf Jahren schon deutlich angestiegen sind, so z.B. der Personalaufwand um 30 Mio. Franken – und er soll die nächsten vier Jahre nochmals um CHF  34 Mio. Franken ansteigen. Auch der Sachaufwand stieg um über CHF 30 Mio.  und soll bis 2025 auf hohem Niveau bleiben, etwa CHF 20 Mio. höher als vor Covid-19. Die Beitragsleistungen sind seit 2019 um über 50 Mio. auf ein Niveau von 400 Mio. Franken angestiegen und sollen gemäss Finanzplanung in etwa dort stagnieren, also auf einem Niveau, das ca. CHF 50 Mio. höher liegt als vor der Covid-19-Situation.

Nur die Finanzzuweisungen sind im Vergleich zu 2016 abgesunken und sollen in etwa auf dem tieferen Niveau verbleiben.

Wenn wir das also genauer betrachten, ist die Regierung in ihrem Einflussbereich mit dem Personal- und Sachaufwand in extrem grosszügiger Verfassung und hat die Schleusen auf Position «open» gestellt. Allein beim Personal und Sachaufwand steigen die Fixkosten von 2020 bis 2025 um über 50 Millionen Franken.  Diese Entwicklung löst bei mir alles andere als eine Begeisterung aus.

Alle Eckpunkte sind eingehalten, aber…
Natürlich sind alle Eckpunkte eingehalten. Doch besteht die Frage, wie plötzlich dieser Strategiewechsel in der Denke bei den jährlichen Fixkostenausgaben mit einem Plus von über 50 Mio. Franken plötzlich opportun ist. Vor zwei Jahren hiess es noch: 13 Mio. von möglichen 15 Mio. Franken an jährlichen wiederkehrenden Fixkosten-Ausgaben seien bereits verbraten. Rien ne va plus. Mir fehlt mit dieser Finanzplanung ganz klar der finanzpolitische Orientierungspunkt der Regierung.

Es ist noch nicht vergessen!
Wir haben bei der Krankenkasse und bei der AHV schmerzliche Einschnitte vorgenommen, Steuern zum Nachteil des Steuerzahlers angepasst, Gebühren erhöht und im Rahmen der Staatshaushalts-Sanierungsphase die Gemeinden zur Kasse geholt. Denn die Gemeinden haben deutlich mehr 50 Mio. Franken pro Jahr in der Sanierungsphase beigetragen, und das hat bis heute bei den Finanzausgleichsgemeinden entsprechende negative Auswirkungen.

Finanzzuweisungssystem ist zu revidieren
Unser Finanzausgleichssystem sollte neu gestaltet werden, dies mit einer durchaus bedeutenden horizontalen Ausgleichskomponente. Das ist eine anspruchsvolle Angelegenheit und deren Ausarbeitung und Umsetzung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Kurzfristig ist jedoch die durch den Staatsgerichtshofentscheid eingetretene Inländer-Steuerdiskriminierung mit einer Übergangslösung zu beheben. Was für mich nicht in Frage kommt, ist, dass das Land noch mehr Steuersubstrat von den finanzstarken Gemeinden zu sich fliessen lässt, damit diese enorme Expansion der jährlichen Fixkosten für den Regierungs- und Verwaltungsapparat noch weiter ausgedehnt werden kann. Bei den Gemeinden kommen die Investitionen den Menschen – den Einwohnerinnen und Einwohnern – direkt zugute.