Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. Oktober 2021 die Stellungnahme zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen zur Abänderung des Jagdgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.
In der Sitzung vom 2./3. September 2021 ist der Landtag die Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Jagdgesetzes mit einhelliger Zustimmung auf die Vorlage eingetreten und hat diese in erster Lesung beraten. Im Rahmen des Landtagsdebatte wurden jedoch verschiedene Fragen grundsätzlicher Natur aufgeworfen, insbesondere zur Schutzwaldausweisung und dem Zustand der Waldverjüngung, zu den Aufgaben der Wildhut sowie zum Umsetzungsstand weiterer Massnahmen, welche die Regierung im Rahmen des Massnahmenpakets „Waldverjüngung“ Anfang 2020 verabschiedet hat. Die Regierung geht in ihrer Stellungnahme auf diese Fragen vertieft ein und zeigt die Notwendigkeit eines ganzheitlichen Ansatzes für eine langfristige Schutzwaldverbesserung auf.
Die Regierung ist weiterhin davon überzeugt, dass die gegenständliche Vorlage für eine nachhaltige Verbesserung der Waldverjüngung unerlässlich ist. Konkret werden zwei zentrale Empfehlungen des Massnahmenpakets umgesetzt, nämlich die Schaffung einer staatlichen und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestatteten Wildhut sowie die Möglichkeit der Ausscheidung von Intensivbejagungsgebieten. Diese beiden Massnahmen sind Voraussetzung dafür, dass auch die übrigen Massnahmen des Massnahmenpakets erfolgreich weiter vorangetrieben werden können.
Die Regierung misst dabei dem Tierschutz einen hohen Stellenwert bei. Die Regierung anerkennt die diesbezüglich geäusserten Bedenken und schlägt daher entsprechende Anpassungen der Vorlage vor. Neu soll auch für die Wildhut ein generelles Nachtjagdverbot gelten. Ebenso soll die Schonzeit um einen Monat auf den 15. Juli verlängert und die Jagdzeit im Drei-Phasen Modell um einen Monat auf den 31. Dezember verkürzt werden. Die Regierung ist der Ansicht, dass mit diesen Vorkehrungen dem Tierschutz angemessen Rechnung getragen werden kann.
Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Berichte und Anträge) bezogen werden.