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Globale Mindestbesteuerung: Bedenken von verschiedenen Staaten

G7-Länder einigen sich auf globale Mindeststeuer von 15%. Die Höhe der Mindestbesteuerung und die Umsetzungsfristen haben Bedenken in Liechtenstein und verschiedenen weiteren Staaten hervorgerufen. Bild: G7.-Treffen im Juni 2021.

OECD Inclusive Framework konkretisiert Rahmen
für globale Mindestbesteuerung weiter

Vaduz (ots) – Am Freitag, 8. Oktober fand ein weiteres Treffen des BEPS Inclusive Framework der OECD/G20, dem mittlerweile 140 Staaten – einschliesslich Liechtenstein – angehören, statt. Obwohl sich im Rahmen des Inclusive Framework im Juli 2021 ein breiter Konsens für die globale Besteuerung von grossen Konzernen im sogenannten „Zwei-Säulen-Modell“ abzeichnete, blieben entscheidende Punkte offen. Aus Sicht Liechtensteins betraf dies insbesondere die Höhe der globalen effektiven Mindestbesteuerung für grosse Konzerne in Säule 2, die mit „mindestens 15%“ umschrieben war.

Liechtenstein hatte bereits vor dem Treffen im Juli 2021 und auch seitdem wiederholt seine Bedenken vorgebracht, dies insbesondere im Zusammenhang mit der Höhe der Mindestbesteuerung und den Umsetzungsfristen. Diese Bedenken werden von verschiedenen weiteren Staaten geteilt. Alle diese Staaten, die insbesondere kleiner und sehr wettbewerbsfähig sind, sahen sich aber einer immer stärker werdenden Allianz von grossen, wirtschaftlich bedeutenden Staaten gegenüber, die eine sehr schnelle Umsetzung mit einem hohen Steuerniveau forderten.

Umsetzungsfrist 1. Jänner 2023 umstritten

Das Inclusive Framework hat heute die Verhandlungen fortgesetzt und die Regeln weiter konkretisiert. Teil dieser Festlegungen ist, dass eine Einigung auf den tiefsten vorgeschlagenen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % erfolgte. Die Umsetzungsfrist mit 1. Januar 2023 bleibt aus Sicht der Regierung sehr ambitioniert. Dies auch vor dem Hintergrund, dass zwar mehr als 130 aber noch nicht alle Mitgliedstaaten dem Konsens zugestimmt haben. Eine globale Lösung kann nur dann die dringend notwendige langfristige Rechtssicherheit gewährleisten, wenn sie auch global Anwendung findet.

Globale Lösung im Interesse Liechtensteins

Aus strategischer Sicht ist die Regierung überzeugt, dass die Alternative zu einer globalen Lösung bei beiden Säulen, nämlich Einzelmassnahmen der Staaten oder der EU, die sich im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen konkret abzeichnen, die schlechtere Variante ist. Eine globale Lösung ist deshalb grundsätzlich im Interesse Liechtensteins.

Die Regierung beobachtet die weiteren Arbeiten genau. Festzuhalten ist, dass Liechtenstein von der Neuverteilung der Besteuerungsrechte bei Säule 1 nicht betroffen sein wird. Die Auswirkungen von Säule 2, also der Mindestbesteuerung von grossen Konzernen, hängen von verschiedenen im Detail noch zu klärenden Punkten ab. Innerstaatlich wird nun ein koordinierter Prozess angestossen, der sich mit Umsetzungsfragen befasst. Diese Arbeiten sollen abgestimmt mit allen relevanten Interessenverbänden erfolgen.

 

 

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