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Die Folge staatlicher Eheverbote für Betroffene

Ausschnitt der Hochzeitsurkunde aus Rom für Kreszentia Knobel und Josef Bauer aus Triesenberg, 1852. © Amt für Kultur, Landesarchiv

Der Historische Verein für das Fürstentum Liechtenstein und das Liechtensteinische LandesMuseum laden zum Vortrag vom Mittwoch, 29. September 2021, 18 Uhr, im Liechtensteinischen LandesMuseum in Vaduz, ein. Der Historiker Klaus Biedermann zeigt in seinem Vortrag auf, wie sich staatliche Eheverbote insbesondere im 19. Jahrhundert für die betroffenen Menschen ausgewirkt haben. Für den Besuch der Veranstaltung ist eine Anmeldung nötig. Aufgrund der Corona-Schutzmassnahmen ist die Platzzahl begrenzt.

Mit fürstlicher Verordnung wurde 1804 der staatliche Ehekonsens in Liechtenstein eingeführt. Fortan musste die Obrigkeit einer Eheschliessung zustimmen. Faktisch bedeutete das ein Heiratsverbot für mittellose Menschen im 19. Jahrhundert. Land und Gemeinden wollten damit erreichen, dass die armen Bevölkerungsteile nicht unkontrolliert wuchsen. Wie gingen davon Betroffene mit dieser Situation um? Wie war der Umgang mit unehelichen Kindern? Gelang es einzelnen Paaren, im Ausland zu heiraten? Der Referent versucht, Antworten auf diese Fragen zu finden. Er stellt dabei einzelne Fallbeispiele betroffener Paare und Familien vor.

Der Referent, lic. phil. Klaus Biedermann, Vaduz, ist Historiker. Er forscht seit rund zehn Jahren zu teils nicht-sesshaften Unterschichtfamilien in Liechtenstein und in den angrenzenden Regionen. Der Vortrag ist Teil einer vom Historischen Verein für das Fürstentum Liechtenstein und dem Liechtensteinischen LandesMuseum gemeinsam durchgeführten Vortragsreihe.

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