In Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 22. Juni eine Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung über befristete Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung in Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-ALVV) beschlossen.
Die Verordnung regelt die notwendigen Anspruchs- und Verfahrensvereinfachungen im Bereich der Arbeitslosen- und Kurzarbeitsentschädigung in Zusammenhang mit dem Coronavirus. Derzeit besteht bis Ende Juni 2021 die Möglichkeit, aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Kurzarbeitsentschädigung zu erhalten. Diese Möglichkeit wurde nun bis Ende September verlängert.
Da die aktuelle Situation mit den erfolgten Lockerungen trotz der derzeit positiven Entwicklung mit einigen Unsicherheiten behaftet ist, soll den betroffenen Unternehmen durch die dreimonatige Verlängerung der Bezugsdauer die nötige Planungssicherheit gegeben werden. Die hierfür erforderliche gesetzliche Grundlage wurde vom Landtag in seiner Sitzung im Juni durch eine Abänderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes geschaffen. Die angepasste Verordnung tritt am 30. Juni 2021 in Kraft.