Die Regierung hat in der Sitzung vom Dienstag, 23. März 2021 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Entsendegesetzes genehmigt.
Der vorgelegte Entwurf dient vor allem der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957, mit der die Entsenderichtlinie (EG) 96/71 in einigen Kernbereichen abgeändert wird: Entsandten Arbeitnehmern soll nicht mehr nur der im Aufnahmemitgliedstaat geltende Mindestlohn garantiert werden, sondern die gesamte Entlohnung, wie sie sich aus dem im Aufnahmemitgliedstaat geltenden Recht ergibt. Für Entsendungen, die länger als 18 Monate dauern, soll das Arbeitsrecht des Aufnahmemitgliedstaats generell uneingeschränkt zur Anwendung kommen. Für den grenzüberschreitenden Personalverleih wird geklärt, welche Pflichten vom Verleiher und welche vom Einsatzbetrieb zu erfüllen sind.
In Liechtenstein werden einige der vorgesehenen Neuerungen schon länger angewandt, so insbesondere die Bestimmungen über die geschuldete Entlohnung und die Verpflichtungen von Verleihern und Einsatzbetrieben bei Entsendungen mit Verleihkonstellationen. Gleichwohl verlangt die Umsetzung der Richtlinie in diesen und weiteren Bereichen Abänderungen des Entsendegesetzes.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 23. Juni 2021.