Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 16. März 2021 die Verordnung über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung (SPV) verabschiedet. Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/37 vom 7. Dezember 2020 betreffend die Streichung der Mongolei aus der Tabelle unter Nummer I des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 soll in Anhang 4 der SPV umgesetzt werden.
Aufgrund der Verbesserung der Wirksamkeit ihres Systems zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und da gegenwärtig keine strategischen Mängel mehr vorliegen, wurde die Mongolei von der Liste der Länder mit strategischen Mängeln im Bereich der Geldwäschereibekämpfung gestrichen. Folglich soll die Mongolei ebenfalls vom Anhang 4 der SPV gestrichen werden. Die Änderung der Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Beschluss des gemeinsamen EWR-Ausschusses betreffend die Übernahme der Delegierten Verordnung (EU) 2021/37 in Kraft.