Elektronisches Gesundheitsdossier

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Februar 2021 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) aufgeworfenen Fragen verabschiedet.

Entsprechend der eHealth-Strategie aus dem Jahr 2012 soll ein elektronisches Gesundheitsdossier für alle in Liechtenstein krankenversicherten Personen realisiert werden. Im Fokus steht dabei die Datenverarbeitung personenbezogener elektronischer Gesundheitsdaten und genetischer Daten durch ausgewählte Gesundheitsdienstleister, mit dem Ziel einer Verbesserung der Versorgungsqualität sowie einer Effizienzsteigerung im Gesundheitswesen unter Wahrung eines höchstmöglichen Datenschutzes.

In ihrer Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung am 6. November 2020 vom Landtag aufgeworfenen Fragen. Gegenüber der ersten Lesung blieb die Gesetzesvorlage im Wesentlichen unverändert. Ab dem 1. Januar 2023 soll die gesamte Infrastruktur für den Betrieb der eHealth-Plattform und die Führung des elektronischen Gesundheitsdossiers bereitgestellt sein. Bis spätestens 1. Juli 2023 sind von den betroffenen Gesundheitsdienstleistern Schnittstellen zu bewerkstelligen, damit die Datenerfassung und -speicherung im elektronischen Gesundheitsdossier in einheitlicher Weise erfolgen kann.

Das Amt für Gesundheit wird für eine frühzeitige Information darüber sorgen, wie die Versicherten von ihren Rechten im Rahmen des elektronischen Gesundheitsdossiers Gebrauch machen können.