Vaduz (ots) – Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Januar 2021 eine Abänderung der Betäubungsmittelverordnung beschlossen. Die laufende Ergänzung ist eine Massnahme zur Bekämpfung des Drogenhandels.
Die Betäubungsmittelverordnung regelt die Bewilligung und die Kontrolle von Betäubungsmitteln, psychotropen Stoffen, Vorläuferstoffen und Hilfschemikalien sowie von Rohmaterialien und Erzeugnissen mit betäubungsmittelähnlicher Wirkung.
Mit der Aktualisierung der Betäubungsmittelverordnung wird verhindert, dass es in Liechtenstein in Bezug auf die kontrollierten Substanzen Abweichungen zum Ausland gibt. Sie erfolgt darum zeitnah mit der entsprechenden Regelung in der Schweiz. Zuletzt wurde das Betäubungsmittelverzeichnis des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) im Dezember 2020 ergänzt.