Dritter Nachweis eines Wolfes
in Liechtenstein
Vaduz (ots) – In der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember 2020 wurde ein Wolf in Liechtenstein gesichtet und gemeldet. Das Tier durchquerte Teile der Gemeinden Eschen sowie Mauren und wurde in Mauren beim Überqueren der Strasse aus einem Auto gefilmt. Eine weitere Augenzeugin beobachtete wenige Stunden zuvor aus dem Auto heraus, wie ein Wolf die Rheinbrücke von Trübbach nach Balzers überquerte.
Eine Sichtung mitten im Gemeindegebiet ist für das Fürstentum Liechtenstein eine neue und ungewohnte Situation. Im Hinblick auf die wachsenden Wolfbestände in den umliegenden Ländern und das natürliche Ausbreitungsverhalten des Wolfes nehmen solche Sichtungen allerdings zu, wie auch Medienberichte der letzten Wochen und Monate aus der Ostschweiz zeigen, wo derzeit mehrere Wölfe unterwegs sind und regelmässig gesichtet werden.
Da es in Liechtenstein derzeit kein besetztes Wolfsrevier gibt, ist wahrscheinlich, dass es sich beim beobachteten Tier um einen Einzelwolf handelt, der auf der Suche nach einem Revier und – im Hinblick auf die anstehende Paarungszeit („Ranzzeit“) zwischen Januar und März – möglicherweise auch nach einem geeigneten Partner ist. Eine Durchquerung von Dörfern ist nicht alltäglich, kann aber insbesondere bei jungen Wölfen, die sich an ihnen unbekannten Orten aufhalten, vorkommen. Bei diesen kann man auch beobachten, dass sie bei der Begegnung mit einem Auto nicht unbedingt die Flucht ergreifen.
Dies liegt daran, dass das Auto als solches für den Wolf nicht oder noch nicht mit einer negativen Erfahrung verknüpft ist.
Ob der Wolf sich immer noch in Liechtenstein aufhält oder bereits weitergewandert ist, ist derzeit noch nicht klar. Die Bevölkerung wird darum gebeten, sich bei weiteren Beobachtungen an das Amt für Umwelt zu wenden.
Grundsätzlich ist eine solche Begegnung alleine noch kein Grund zur Beunruhigung. Bei einer Begegnung soll man ruhig stehen bleiben und Abstand halten. Machen Sie sich mit lautem Sprechen oder Klatschen bemerkbar, damit sich das Tier selbstständig entfernen kann. Suchen Sie keinesfalls die Nähe des Tieres, auch nicht, um zu filmen oder zu fotografieren.
Nutztierhalter sind gebeten, ihre Herdenschutzmassnahmen regelmässig zu überprüfen. Herdenschutzmassnahmen sollen flächendeckend über die gesamte Landesfläche – auch beim Heimbetrieb – angewandt werden. Gefährdet ist insbesondere Kleinvieh wie Schafe und Ziegen.
Bei wiederholt auffälligem Verhalten gemäss Konzept-Wolf-Liechtenstein (abrufbar unter: https://www.llv.li/files/au/konzept-wolf-liechtenstein-2019.pdf ), das sich eng an den Schweizer Vollzug und an die Schweizer Erfahrungen anlehnt, leitet das Amt für Umwelt die notwendigen Massnahmen ein, die bspw. die Beobachtung und Vergrämung beinhalten. (Stefan Hasler)
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