Die Regierung hat entschieden, die Besoldung der Kindergärtnerinnen und der Heilpädagoginnen auf Kindergartenstufe per 1. Januar 2021 anzupassen. Der bisherige Lohn wird somit um zwei Prozent erhöht.
Am 1. Januar 2021 wird ein weiterer Schritt in Richtung Besoldungsgleichstellung unternommen: Der nun beschlossene zweite Schritt bedeutet konkret eine Lohnerhöhung von zwei Prozent für Kindergärtnerinnen. Sinngemäss wird diese Erhöhung auch auf die Schulischen Heilpädagoginnen der Kindergartenstufe angewendet. Ihre Besoldung soll an jene der Schulischen Heilpädagoginnen der Primarstufe herangeführt werden.
Besoldungserhöhung erfolgt in Etappen
Bereits am 30. Oktober 2019 hat die Regierung aufgrund der Entwicklung des Arbeitsplatzes und aufgrund des Vergleichs mit schweizerischen Kantonen mit der Abänderung der Besoldungsverordnung (BesV) beschlossen, die Lehrkräfte der
Kindergarten- und Primarstufe in Etappen besoldungsmässig gleichzustellen. Der erste Schritt erfolgte dementsprechend schon am 1. Januar 2020: Damals fand eine kindergärtnerinnenspezifische Lohnerhöhung bzw. eine Anpassung der bisherigen Richtposition Stufenlehrer/in (LK 10) an die Richtposition Stufenlehrer/-in (LK 11) statt. Der Lohn wurde um fünf Prozent erhöht. Dem Hohen Landtag ist mit Bericht und Antrag Nr. 93/2020 ausserdem eine Revision des Lehrerdienstgesetzes dahingehend beantragt worden, die Pflichtlektionenzahl der Kindergärtnerinnen jener der Primarlehrpersonen gleichzustellen (29 Lektionen, aktuell noch 30 Lektionen für ein volles Pensum). Diese Gleichstellung ist Voraussetzung für eine gleiche Besoldung, da diese sich jeweils auf die Pflichtlektionenzahl bezieht. Die Vorlage ist im Oktober 2020 in erster Lesung behandelt worden. Geplant ist, das revidierte Lehrerdienstgesetz am 1. August 2021 in Kraft zu setzen. Im Anschluss kann dann der letzte Schritt für die vollständige Angleichung vorbereitet werden, der bis spätestens 1. August 2023 erfolgen soll.