Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen von COVID-19-Infizierungen und von Quarantänefällen seit Oktober 2020 hat die Regierung eine Erweiterung der Anspruchsberechtigung auf das COVID-19-Taggeld für selbstständig erwerbstätige Personen beschlossen, die sich im Rahmen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) freiwillig für Krankengeld versichert haben und die aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne einen Erwerbsausfall erleiden.
Zu diesem Zweck wurde die Richtlinie zur Ausrichtung des Taggeldes aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus entsprechend angepasst. Die Anspruchsberechtigung für selbständig erwerbstätige Personen mit einer freiwilligen Krankengeldversicherung nach KVG besteht rückwirkend ab dem 1. November 2020. Richtlinie und Antragsformular sind auf den Internetseiten der einzelnen Krankenkassen verfügbar.