Kleine Anfrage des Abg. Mario Wohlwend
an Regierungsrat Mauro Pedrazzini
In der November-Session des Landtags vom 4.-6. November 2020 stellte der Abg. Mario Wohlwend an Regierungsrat Mauro Pedrazzini Fragen im Zusammenhang mit möglichen Betreibungen in Liechtenstein.
Frage:
Im «Liechtensteiner Vaterland» war am Freitag, den 23. Oktober in einem Artikel zu lesen: «Zwar gab es in Liechtenstein kein Betreibungsverbot, doch auch hier waren viele Firmen kulant mit säumigen Zahlern – bis jetzt.» Die Schuldenberatungsstelle in Balzers von der Stiftung Hand in Hand verzeichnet steigende Fallzahlen. «Es kommen immer wieder neue Anfragen hinzu», sagt Martina Bocek von der Beratungsstelle. Der Schuldeneintreiber, Dick Wolff, ortet die Ursache nicht nur bei Corona, sondern auch beim unkontrollierten Konsum. Wie schlimm es tatsächlich kommen wird, lässt sich noch nicht abschliessend absehen. Hier meine fünf Fragen:
Haben die staatlichen Stellen einen aktuellen Überblick über die Verschuldungssituation in Liechtenstein und sind sie dementsprechend vorbereitet?
Wer informiert die Betroffenen umfassend über die Möglichkeiten und leistet Hilfe zur Selbsthilfe?
Wie sieht es rund um die Erstellung eines dritten Armutsberichtes für Liechtenstein aus?
Wann kann mit dem dritten Armutsbericht gerechnet werden?
Antwort:
Zu Frage 1:
Aus der Bankenstatistik sind die geleisteten Bankkredite gegenüber Kunden und die Kreditforderungen an private Haushalte ersichtlich. Auch die Hypothekarforderungen bei Wohnliegenschaften, Büro- und Geschäftshäuser, der Landwirtschaft und unbebaute Grundstücke der zurückliegenden Jahre sind darin aufgelistet. Im Weiteren ergeben sich Informationen über die Schulden aus den Angaben in den Steuererfassungen. Diese bilden allerdings nicht die aktuellen Zahlen ab, sondern Zahlen aus den zurückliegenden Jahren. Über die Anzahl Verschuldungen durch Konsumkredite gibt es keine Angaben, lediglich Angaben über die geführten gerichtlichen Exekutionen. Das Amt für Soziale Dienste hat lediglich in Einzelfällen Angaben über die Verschuldungssituation.
Zu Frage 2:
Wenn Klienten das Amt für Soziale Dienste über ihre Verschuldungssituation in Kenntnis setzen, werden diese über Möglichkeiten der Budgeteinteilung, von finanziellen Unterstützungen und über die Angebote der Schuldenberatungsstelle bei der Hand in Hand Anstalt informiert.
Zudem wurde im Oktober-Landtag die Reform des Insolvenzrechts verabschiedet, womit die Möglichkeit eines Privatkonkurses und die Unterstützung durch eine Schuldenberatungsstelle geschaffen wurde.
Zu Frage 3:
Für die Beurteilung der Situation bezüglich der Armut in Liechtenstein liegen derzeit nur unzureichende Zahlen vor. Es ist nötig, die Haushaltseinkommen nicht nur gemäss Steuererklärung, sondern in ihrer Gänze, also inklusive aller staatlichen Transferleistungen wie beispielsweise Kindergeld, Mietbeihilfen, Prämienverbilligung oder Sozialhilfe zu erfassen. Gerade bei Haushalten mit niedrigen Erwerbseinkommen sind derartige Zuwendungen wichtig. Daher läuft derzeit ein Projekt, das Gesamteinkommen der Haushalte inklusive aller Transferleistungen zu ermitteln. Diese Zahlen sollen dann mit den Ergebnissen der Volkszählung verknüpft werden, so dass auch soziodemographische Auswertungen möglich sind. In dieser Weise soll eine Statistik entstehen, welche die Armutssituation in Liechtenstein besser darstellt als es die heute zur Verfügung stehenden Zahlen können.
Zu Frage 4:
Die erste Ausgabe der in der Antwort zu Frage 3 dargestellten neuen statistischen Auswertung wird nach aktuellem Planungsstand im Jahr 2022 vorliegen. Gegebenenfalls können dann zusätzliche externe Auswertungen durchgeführt werden.