Vom Umgang der Regierung mit dem Landtag am Beispiel Malbun-Darlehen
Konzepte, Strategien und Visionen kündigen sich am Laufmeter an. Jetzt kurz vor Ende dieser Legislatur-Periode werden die letzten präsentiert – die wichtigsten. Auf eine Kleine Anfrage im März dieses Jahres hin, welche Grundlagenpapiere die Regierung in Arbeit hat, lautete die Antwort: „Die Konzepte und Strategien sind zum grossen Teil im Regierungsprogramm 2017-2021 enthalten und stellen damit zentrale Elemente der Regierungsarbeit dar.“ Dies heisst für Abgeordnete: „Schaut selber nach.“ Nach den Kriterien gefragt, welche Grundlagenpapiere dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden, antwortete die Regierung: „Mit Visionen, Strategien und Konzepten erarbeitet die Regierung Entscheidungsgrundlagen für die Verwaltungstätigkeit. Dabei werden u.a. Ziele, Massnahmen und Planungen festgelegt. Grundsätzlich werden diese Dokumente NICHT dem Landtag zur Behandlung übermittelt. Die Regierung veröffentlicht regelmässig Strategien oder Konzepte, sofern die Thematik dies rechtfertigt und die Information der Öffentlichkeit geboten erscheint. Bei Themen mit langfristigen Horizonten, grosser Betroffenheit der Bevölkerung sowie einer bestimmten Komplexität erscheint es der Regierung notwendig, den politischen Willen des Landtags abzuholen.“
Diese in unseren Augen eigentümliche Haltung resultiert darin, dass – als jüngstes Beispiel – der Landtag den Antrag der Regierung zur „Gewährung eines zinslosen Darlehens und eines Nachtragskredits für die Bergbahnen“ erhält. Drei Wochen später – im Leserbriefwald brodelt es bereits – erklärt die Regierung: „Im Rahmen der Vorbereitung auf die Landtagsdebatte wurde die Regierung von einem Abgeordneten angefragt, ob das im Bericht und Antrag erwähnte Gutachten zum Thema „Mindestbedarf für die kurzfristige Sicherstellung des Betriebs und als Risikopuffer – aus operativer Sicht“ den Landtagsabgeordneten zugestellt werden könne. Dies geschah und veränderte den Blickwinkel auf dieses Darlehen völlig. Die Regierung legte – ebenfalls erst jetzt – noch die «Strategie Berggebiet Liechtenstein» und ein Gutachten zur „zukünftigen Entwicklung der Schneedecke im Gebiet Steg/Malbun“ bei – welche bei der Regierung seit Frühjahr 2018 bzw. Herbst 2019 herumliegen.
Zwischen Regierung und sicherlich einem grossen Teil des Landtags scheint ein völlig unterschiedliches Verständnis zu herrschen, was möglichst früher Einbezug der Interessengruppen, was transparente Regierungsarbeit und Einbezug der Volksvertretung heisst und vor allem, wie Bring- und Holschuld aufgeteilt sind. Dies reflektiert wohl jeweils das Selbstverständnis von Landtag und Regierung, bzw. wer sein Verständnis besser durchzusetzen vermag.