Gedanken zur anstehenden AHV-Revision 2020

Günther Schierle aus Vaduz hat sich oft mit der AHV befasst. Immer, wenn eine grosse Änderung des AHV-Gesetzes anstand, wurden seine wertvollen Überlegungen auch veröffentlicht. Nun steht wieder eine wichtige Gesetzesrevision zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV bevor. Günther Schierle hat auch dieses Mal seine Gedanken zu Papier gebracht. Er hat lange daran gearbeitet und war dann am Schluss sehr zufrieden, als alles so geschrieben war, wie er es wollte. Am Tag darauf. am 29. Juni 2020, ist er leider vollkommen plötzlich bei seinem geliebten Sport, dem Volleyball, gestorben. Nach Absprache mit seiner Frau Rosemarie erlauben wir uns, seine Anregungen zu veröffentlichen. Wir behalten ihn stets in bester Erinnerung.

 

Situation bei Errichtung der AHV im Jahre 1954

Neun Jahre nach dem Ende des 2. Weltkrieges wurde die AHV nach Schweizer Vorbild im Umlageverfahren in Liechtenstein eingeführt. Dabei flossen die Erfahrungen von zwei Weltkriegen, Inflation in Nachbarländern, langanhaltende Weltwirtschaftskrise ab 1929 mit beträchtlicher Arbeitslosigkeit, Abwertung des Schweizerfrankens im Jahre 1936 usw. in die Gesetzgebung ein. Das soziale Element wurde stark betont, die Höchstrente gedeckelt, die Beitragsdauer ist entscheidend. Die Geschäftsidee beruhte auf einer halbwegs vernünftigen Verzinsung von 3–4% auf Sparhefte und Obligationen und sollte das Existenzminimum für Rentner und mitversicherte Rentnerinnen sichern.

Zustand der AHV Ende 2019

Der sagenhafte wirtschaftliche Aufschwung in den 66 Jahren seit Gründung hat auch bei der AHV ihren Niederschlag gefunden. Liechtenstein ist es gelungen durch vorsichtiges Bewegen an den verschiedenen Stellschrauben des Regelwerks der AHV ein Jahrhundertwerk auf die Füsse zu stellen, das seinesgleichen sucht. Die Zahl der Beschäftigten übersteigt die Einwohnerzahl. Den über 40´000 Beschäftigten stehen 24´621 Rentner gegenüber.  Der AHV-Reservefonds verdoppelte sich in den letzten 20 Jahren dank geschickter Anlagepolitik und erfreulich niedrigen Vermögensverwaltungskosten von zuletzt 0,21% auf fast CHF 3,3 Milliarden, was einer durchschnittlichen Rendite von ca. 3,5% entspricht. Er übertrifft damit den staatlichen Reservefonds um über eine Milliarde Schweizerfranken und verfügt damit seit mehr als 35 Jahren über 10 Jahresreserven. Umgekehrt gibt es gibt Länder, in denen die Sozialschulden höher als die Staatsschulden sind.

Bis Ende 2002 wurden akkumuliert CHF 580 Millionen mehr Beiträge eingenommen als Renten ausbezahlt – dies bei einem Umlageverfahren – seither ist dieser Betrag seither auf CHF 170 Millionen geschmolzen. Die seit 2003 bestehende Lücke wurde bis inklusive 2017 mit jeweils gut dotierten Staatsbeiträgen geschlossen. Durch Herabsetzung des Staatsbeitrages auf CHF 30 Millionen pro Jahr indexiert ab 2018 entsteht derzeit noch eine kleine Lücke von wenigen Millionen Schweizerfranken, die jedoch durch die bald in Rente kommende Babyboomergeneration laufend grösser werden dürfte.

Wenn nun die gut geführte AHV in Liechtenstein ein kleines Problem hat, dann gilt es langfristig diese Lücke zwischen Beiträgen und Renten zu schliessen.

Wie kann die Lücke zw. Beiträgen und Renten langfristig geschlossen werden?

Das Gesetz sieht vor, dass alle 5 Jahre für 20 Jahre im Voraus geprüft werden soll, ob die AHV nicht unter 5 Jahresreserven sinkt.  Gerade die Coronakrise und früher die Finanzkrise 2008 haben bewiesen, wie schnell sich Situationen ändern können, und eine Vorschau über eine so lange Zeitspanne wie 20 Jahre oder gar 40 Jahre – infolge Fehlens klarer Parameter (Anzahl Beschäftigte, Lohnindex, Zinsniveau, Inflationsrate) eine mathematische Spielerei darstellt. Es wird daher versucht, mit drei verschiedenen Prognosen (negativ, mittel, positiv)  der Realität halbwegs nahe zu kommen. Argumentatorisch und gesetzgeberisch wird aus gutem Grund eher die pessimistische Variante ausgewählt, um dann Jahre später festzustellen, dass sich die AHV sehr gut entwickelt hat.  Auch die willkürlich festgesetzte Zahl von fünf Jahresreserven kann sehr wohl hinterfragt werden, hat doch die Schweiz derzeit nur eine Jahresreserve und setzt die Interventionsgrenze bei 0,8 Jahresreserven an.

Dazu kommt, dass der vorliegende Prüfbericht auf Basis der negativen Abschlusszahlen per 31.12.2018 und nicht 2019 zustande gekommen ist.

Generell gibt es 6 wesentliche Möglichkeiten zur Schliessung der Lücke:

    • Herabsetzung der Renten
    • Erhöhung des Beitragssatzes
    • Erhöhung des Staatsbeitrages bzw. Erschliessung weiterer Einnahmen
    • Erhöhung des Rentenalters
    • Steigerung der Anlagerendite des AHV-Fonds
    • Kombination verschiedener Möglichkeiten

Herabsetzung der Renten

Nachdem der Versuch, die 13. Rente (Weihnachtsgeld) abzuschmelzen, vom Landtag abgelehnt wurde, will so knapp vor einer Landtagswahl niemand mehr diese Variante ins Spiel bringen. Vielmehr sollte die Frage aufgeworfen werden, ob durch die bestehenden Renten das Existenzminimum noch gewährleistet ist? Im nächsten Jahr werden es zehn Jahre her sein, dass die AHV-Renten letztmalig erhöht wurden, was auf eine stagnierende Inflationsrate zurückzuführen ist. Dabei ist bekannt, dass z.B. die Krankenkassenbeiträge nicht im Inflationsindex enthalten sind. Dazu kommt, dass nur ein geringer Teil der Rentner eine Vollrente, ja ein Teil infolge geringerer Beitragsjahre nur einen Teil der Mindestrente bezieht.

Erschwerend kommt hinzu, dass 2013 vom Mischindex Lohnindex/Inflationsrate Abstand genommen wurde, was bedeutet, dass der Aktivversicherte in vielen Fällen durch jährlichen Lohnzuwachs am Wirtschaftswachstum teilnimmt, während der Rentner noch einigen Jahren Stagnation entgegensieht. Auch Walter Kaufmann, Direktor der AHV-Verwaltung hat dieses Problem in einem Interview angesprochen (Liechtensteiner Volksblatt vom 6. Juni 2020).

Erhöhung des Beitragssatzes

Während Liechtenstein vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer insgesamt 8,1% einhebt, ist der entsprechende Satz in der Schweiz 8,7%, ohne die Lücke damit füllen zu können. Es braucht noch zusätzliche Einnahmen. Im Vorfeld der Landtagsdebatte im März 2020 haben sich LIHK und Bankenverband klar gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Trotzdem sieht der neue Vorschlag der Regierung eine Erhöhung auf Schweizer Niveau vor, jedoch abgemildert durch eine Verringerung des Beitrages für die Familienausgleichskasse, so dass die Mehrbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur je 0,18% beträgt. Diese Massnahme allein, ab 01.01.2024 eingeführt, würde der AHV CHF 20 Millionen Mehreinahmen erbringen und damit den gesetzlichen Anforderungen von fünf Jahresreserven im Jahre 2038 entsprechen.

Dasselbe Ergebnis würde übrigens auch mit der optimistischen von drei Varianten erreicht, die seitens des Gutachters vorgestellt wurden, ohne dass irgendwelche Massnahmen hätten ergriffen werden müssen (Seite 9 Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sicherung der AHV).

Wäre der Prüfbericht auf Basis 31.12.2019 erstellt worden, so würde die gesetzliche Basis von 5 Jahresreserven ebenfalls noch erfüllt sein. (Siehe Stellungnahme des Liechtensteiner Seniorenbundes vom 3.3.2020)

Erhöhung des Staatsbeitrags bzw. Erschliessung anderer Einnahmen

Die Absicht, laufend weitere Casinos zu errichten, erzeugte bei einem Teil der Bevölkerung ein schlechtes Gewissen. Um dem Rechnung zu tragen, kam der Vorschlag, zumindest einen Teil der Staatseinahmen aus den Casinos nach Schweizer Vorbild der AHV zukommen zu lassen. Aus ordnungspolitischen Gründen wurden diese Einnahmen jedoch nicht «vor dem Zugriff der Politik geschützt». (Liechtensteiner Vaterland)

Während vieler Jahre wurden über CHF 50 Millionen jährlicher Staatsbeitrag seitens des Landtages genehmigt, was bis Ende 2017 die Lücke schliessen konnte. Dies war per 2018 und 2019 nicht mehr möglich, weil der Beitrag auf CHF 30 Millionen gekürzt wurde. Weil nun 2020 ein ausserordentlicher Steuerertrag von CHF 200 Millionen sicher anfallen wird, so kommt nun der Vorschlag, statt einer Erhöhung der jährlichen Beiträge einmalig CHF 100 Millionen Zuschuss für das Fondsvermögen vorzuschlagen, also von staatlicher Reserve an noch grössere AHV-Reserve.

Dabei ist der einzige kleine Schwachpunkt der AHV derzeit sicher nicht die Höhe des Fondsvermögens und es gibt auch andere Möglichkeiten, das Fondsvermögen zu vermehren. Doch davon in einem späteren Kapitel.

Erhöhung des Rentenantrittsalters

Ab 2023 gilt für Frauen und Männer einheitlich Rentenalter 65. Dabei besteht die Möglichkeit, das Rentenantrittsalter bis 70 Jahre mit entsprechenden Zuschlägen hinauszuschieben, was aber kaum Anklang findet. Viel beliebter ist die Möglichkeit, mit geringen Abschlägen ab Alter 60 die AHV zu beziehen, wovon vor allem von Gutverdienenden rege Gebrauch gemacht wird. Vom Bestand der Altersrenten sind erstmals ab 2018 mehr als 50% Vorbezugsrenten.

Währenddem Rentnern früher durchschnittlich nur wenige restliche Jahre zum Leben blieben, hat sich seither die durchschnittliche Restlebenserwartung um ca. 7 Jahre verlängert, d.h. die AHV muss auch dementsprechend 7 Jahre länger Rente bezahlen. So betrugen 1999 die jährlichen Rentenzahlungen noch CHF 113 Millionen, während 2019 über CHF 300 Millionen bezahlt wurden. Auch wenn derzeit die Bereitschaft im Lande gering ist, so wird langfristig auch Liechtenstein nicht umhin kommen, den meisten europäischen Ländern zu folgen, die überwiegend das Rentenantrittsalter auf 66 bis 67 Jahre erhöht haben.

Steigerung der Anlagerendite des AHV-Fonds

Wir erinnern uns: Die ursprüngliche Geschäftsidee basiert auf dem Umlageverfahren und einer durchschnittlichen Rendite zwischen 3 und 4% auf Sparbuch, Obligationen und heimischen Immobilien. Aktienanlagen in allen Varianten kamen erst später dazu. Heute haben wir schon längere Zeit Negativzinsen auf Kontoguthaben und teilweise sogar auf Obligationen und wer weiss, wie lange dieser Zustand noch anhält. Und wehe, die Zinsen würden eines Tages wieder schnell steigen, so würde die grösste Position im AHV-Fonds arg in Schieflage geraten. Die Strategie des AHV-Fonds ist sehr langfristig angelegt und es ist eine klar erwiesene Tatsache, dass langfristig Aktien eine weit bessere Performance erwirtschaften als Obligationen. Dem haben der Gesetzgeber und die Anlagerichtlinien bis jetzt keineswegs Rechnung getragen. Statt jeweils im Landtag zu diskutieren, ob 30, 40 oder 50 Millionen aus dem Landesbudget in die AHV fliessen soll, könnte es interessant sein, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen. Denn 1 oder gar 2% mehr Rendite langfristig übersteigen bei CHF 3,289 Milliarden Fondsvermögen diese Beträge bzw. einmalig CHF 100 Mio.

Kombination verschiedener Möglichkeiten und Schlussbetrachtungen

Obwohl zwei Varianten (Stichtag 31.12.2019 bzw. optimistische Version vom Prüfbericht) keinerlei Massnahmen zwingend erforderlich machen, sieht der neue Vorschlag der Regierung eine Kombination von weiteren je 0,18% Beitragserhöhung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor und einer zusätzlichen einmaligen Dotation von CHF 100 Millionen an den AHV-Reserve-Fonds als Ersatz für höhere jährliche Staatsbeiträge. Dies alles in Zeiten der Coronakrise mit Betriebsschliessungen und Kurzarbeit – allerdings mit Bedacht auf die Neuwahlen 2021 erst mit Wirkung 01.01.2024.

Viel lieber würde man den Wählern positive Ergebnisse präsentieren. Es ist vielleicht jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich über die Grundidee der AHV bezüglich Deckung des Existenzminimums Gedanken zu machen, wodurch die vorgeschlagenen Massnahmen gerechtfertigt wären? Vielleicht ist die Zeit aber noch nicht gekommen und es wäre die Lösung «wait and see» zu überlegen. Es ist aber auch möglich, dass die CHF 100 Millionen bei der 2. Säule noch viel dringender benötigt würden. In diesem Sinne ist den Abgeordneten eine kluge Entscheidung für alle Beteiligten zu wünschen.