Das Ausländer- und Passamt nimmt noch bis spätestens 31. August 2020 Bewerbungen für die Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige entgegen. Die Vorauslosung findet am 11. September 2020 und die Schlussauslosung am 13. November 2020 statt.
Jährlich werden zwei Auslosungsverfahren unter Aufsicht eines Landrichters beim Ausländer- und Passamt durchgeführt, bei denen mindestens 28 Bewilligungen zur erwerbstätigen und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren im Jahr 2020 wurde bereits im Frühjahr abgeschlossen. Die Vorauslosung im Herbst findet am 11. September 2020 statt. Die Bewerbungen dafür können bis spätestens 31. August 2020 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.
Im Rahmen einer Vorauslosung werden 28 Personen für eine erwerbstätige und 8 Personen für eine erwerbslose Wohnsitznahme ausgelost, welche die Voraussetzungen – EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung, vollständig ausgefülltes Gesuchsformular und rechtzeitige Gebühreneinzahlung – erfüllen. Diese Personen nehmen dann an der Schlussauslosung vom 13. November 2020 teil.
Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.
Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren gibt die Homepage des Ausländer- und Passamtes: www.apa.llv.li.