Die Staatsanwaltschaft hat am 28. Mai 2020 gegen die vom Landtag abgesetzte Regierungsrätin Aurelia Frick und ihren Generalsekretär René Schierscher Anklage wegen Amtsmissbrauchs erhoben. Wie nun verlautet hat René Schierscher gegen die Anklage Einspruch erhoben, nicht aber die ex-Regierungsrätin Frick, wie das Volksblatt auf seiner Homepage berichtet.
Die Verhandlungen des Einspruchs von Schierscher kommen vors Obergericht. Ob allerdings die Anklage gegen Aurelia Frick rechtskräftig ist, steht laut der Meldung noch nicht fest.