Wie die Schweizer «Sonntagszeitung» zu einem noch unveröffentlichten Urteil schreibt, muss eine Treuhandfirma einen Angestellten entschädigen, den sie wider seinen Willen im Homeoffice arbeiten liess. Das entschied das Bundesgericht.
Laut Urteil müssen dem Mann monatlich 150 Franken an die Wohnungsmiete bezahlt werden. Solche Entschädigungen seien in anderen Bereichen gängig, etwa für geschäftlich genutzte Privatautos, wird Arbeitsrechtler Thomas Geiser von der Universität St. Gallen zitiert.
Das Coronavirus-bedingte Homeoffice sei zwar auch nicht freiwillig, allerdings nur vorübergehend, sagt Geister. Er geht deshalb davon aus, dass Gerichte eine Entschädigung nicht bejahen würden.