UNO Nothilfeplan: Fragen an Regierungsrätin Eggenberger

Kleine Anfrage an Regierungsrätin Dr. Katrin Eggenberger zur Corona-Krise

Frage 1
Als relativ gesehen eines der reichsten Länder dieses Planeten können wir uns fast ALLES leisten. Was Ressourcen anbelangt, stehen wir in dieser Krisenzeit im Wettbewerb mit anderen Staaten. Afrikanische Staaten haben diese Ressourcen nur minimal. Unsere Aussenministerin ist am 2. April im Liechtensteiner Volksblatt zusammen mit dem UNO Generalsekretär abgebildet. Dazu der Text (Zitat): „… gerade sei ein zwei Milliarden schwerer UNO Nothilfeplan lanciert worden, an dem sich auch Liechtenstein beteiligen werde.“


  1. Wie engagiert sich Liechtenstein konkret an der internationalen Solidarität und Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der weltweiten Corona Pandemie?

  2. Mit welcher konkreten finanziellen Summe beteiligt sich Liechtenstein am besagten UNO Nothilfeplan? (FL)

Regierungsrätin Dr. Katrin Eggenberger: Liechtenstein wird sich über die Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung (IHZE) mit einem signifikanten Betrag an der globalen Bekämpfung der Coronakrise beteiligen. Für den globalen Nothilfeplan der UNO sind insgesamt CHF 500‘000 vorgesehen. Dieser Gesamtbetrag soll folgenden Organisationen zugutekommen, die Teil des Nothilfeplans sind:

  • CHF 300‘000 ergehen an die Weltgesundheitsorganisation (WHO) für den COVID-19 Response Fund. Dieser Fonds wurde von der WHO eingerichtet, um auf den Ausbruch des Virus zu reagieren, insbesondere durch die Vorbereitung der Gesundheitssysteme auf die Prävention des Virus und die Behandlung der Erkrankten. Zudem sollen mit dem Fonds globale Forschungsnetzwerke zur Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen unterstützt sowie die globale Koordinationsrolle der WHO gestärkt werden.
  • CHF 100‘000 hat die Regierung an den COVID-19 Emergency Appeal des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge (UNHCR) gesprochen. Mit diesem Betrag sollen Hygienemassnahmen sowie die Möglichkeiten zur Behandlung von erkrankten Personen in Flüchtlingskontexten verbessert werden.
  • CHF 100‘000 sollen an das Welternährungsprogramm (WFP) gehen. Damit wird die Bevölkerung in Entwicklungsländern mit Nahrungsmitteln sowie Medikamenten für die Behandlung von COVID-19 unterstützt.

Neben diesem Engagement prüft das Amt für Auswärtige Angelegenheiten die zahlreichen Unterstützungsgesuche von Staaten und Privaten, die laufend eingehen. Gesuche von Staaten betreffen in den meisten Fällen medizinisches Material wie beispielsweise Schutzmasken. Bei der anspruchsvollen Beschaffung von medizinischem Material hat das Inland Vorrang.

Liechtenstein trägt mit den oben benannten Beiträgen im Sinne der langjährigen Tradition im Bereich Internationale Humanitäre Zusammenarbeit und Entwicklung seinen Anteil an der internationalen Solidarität bei.

Frage 2
Solidarität der Menschen im Land ist gross und spürbar. Die Leute helfen einander und es ist ein „zemma“ entstanden. Bei den Geschäften, Betriebe und Unternehmen, die Aufgrund der Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus von Amtes wegen geschlossen wurden, hört die Solidarität bei einzelnen privaten Vermietern so ziemlich schnell auf. Solidarität ja, aber nicht auf Kosten von deren Geldsäckel. Dies betrifft mittlerweile auch Geschäfte, Betriebe und Unternehmen, die nicht direkt von Amtes wegen geschlossen wurden. Die Mietkosten sind bei vielen einer der grössten Fixkosten, die monatlich bezahlt werden müssen.

Kann sich die Regierung vorstellen, den Vermietern die sich kulant gegenüber ihren Mietern zeigen und eine Mietreduktion gewähren, ein kleines Dankeschön für ihre Solidarität im Sinne eines Gutscheins von „Einkaufsland Liechtenstein“ zu initiieren und an diese Vermieter abgeben? Es soll ein symbolisches Zeichen sein, das die Wirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft initiiert und für welches das Land die Kosten übernimmt. Die Kosten könnten grob abgeschätzt werden. Gehen wir davon aus, dass es 2‘000 Betriebe gibt à 50.00 Franken, dann sind dies 100‘000 Franken, die direkt in unsere Wirtschaft zurück fliessen.

Ist es möglich, diejenigen Vermieter, die ihren Mietern eine Mietreduktion gewähren, öffentlich bekannt zu machen? (VU)

Regierungsrätin Dr. Katrin Eggenberger: Eine Möglichkeit der Veröffentlichung der Namen von Vermietern, welche Mietreduktionen gewähren, besteht aus verschiedenen, insbesondere datenschutzrechtlichen Gründen, nicht. Es steht den jeweiligen Vermietern jedoch frei, dies im Sinne einer Selbstdeklaration öffentlich zu machen.