Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 28. April 2020 den Bericht und Antrag zum sogenannten Kigali-Zusatz verabschiedet. Der Kigali-Zusatz ist die fünfte Abänderung des Montrealer Protokolls, durch welches der Abbau der Ozonschicht begrenzt soll. Dieser Zusatz trägt dazu bei, klimaschädigende Treibhausgasemissionen signifikant zu reduzieren.
Die internationale Staatengemeinschaft hat bereits in den 1980er-Jahren verschiedene Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht verabschiedet. Liechtenstein ist sowohl dem Wiener Übereinkommen als auch dem Montrealer Zusatzprotokoll beigetreten. Ziel dieser beiden völkerrechtlichen Verträge ist es, den Einsatz einiger Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone schrittweise zu verringern. Das Montrealer Protokoll wurde in den Jahren 1990, 1992, 1997 und 1999 bereits mehrmals revidiert und dessen Ziele verschärft. Liechtenstein hat bisher alle Änderungen ratifiziert.
Am 15. Oktober 2016 haben die Vertragsparteien des Protokolls in Kigali (Ruanda) die fünfte Änderung des Protokolls (Kigali-Zusatz) beschlossen. Darin wird der Geltungsbereich des Protokolls auf bestimmte teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) ausgedehnt. HFKW sind zwar keine ozonabbauenden Stoffe, werden aber häufig als Ersatz dafür benutzt und sind in ihrem Treibhauseffekt mehrere tausend Mal stärker als Kohlenstoffdioxid (CO2). Sie kommen insbesondere in Kälte- und Klimaanlagen zum Einsatz. Mit der Ratifikation des Kigali-Zusatzes zum Montrealer Protokoll verpflichten sich die Staaten, ihre Produktion und ihren Verbrauch an HFKW schrittweise zu senken. Durch diese Senkung soll bis 2100 die globale Erwärmung um bis zu 0.5 °C verringert werden und es sollen bis 2050 mehr als 60 Gigatonnen CO2-Äquivalente eingespart werden.
Für die Umsetzung des Kigali-Zusatzes sind keine gesetzlichen Anpassungen in Liechtenstein notwendig. Der Import und Export von HFKW und weiterer im Montrealer Protokoll geregelter Stoffe fallen unter den Zollvertrag mit der Schweiz. Für die Schweiz ist der Kigali-Zusatz am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Relevante rechtliche Anpassungen sind über den Zollvertrag bereits in Liechtenstein anwendbar.
Regierungsrätin Katrin Eggenberger ist sicher: „Mit der Annahme und Umsetzung Kigali-Zusatzes unterstützt Liechtenstein die internationalen Bemühungen zum Schutz des Klimas und der Ozonschicht und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris.“