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Neuauflage der Innovations- und Exportschecks

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 18. Februar 2020 die Fortführung des Förderprogramms für liechtensteinische KMU durch Innovations- und Exportschecks beschlossen.

Sowohl der Innovations- wie auch der Exportscheck sind Förderinstrumente für liechtensteinische KMU. Sie haben sich über die Jahre bewährt und bilden ein beliebtes Förderinstrument für kleinere, bisher nicht regelmässig innovierende Unternehmen, die gerne neue Märkte oder neue Technologien erschliessen möchten.

„Beide Schecks sind niederschwellige Angebote für KMU, um zusammen mit Forschungsinstitutionen ein Projekt auf konkrete Machbarkeit zu untersuchen, Messreihen durchführen zu lassen, Prototypen zu entwickeln oder im Bereich Exportförderung Beratung zu erhalten. Die Innovations- und Exportschecks sind eine Massnahme zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes und bringen sofort spürbare Effekte“, so Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch.

Neu wird aufgrund der gemachten Erfahrungen und der Evaluation des Programms der Betrag des Innovationsschecks von bisher CHF 10’000 auf maximal CHF 15’000 erhöht. Der Höchstbetrag für den Exportscheck soll mit maximal CHF 10’000 beibehalten werden, die Vergabe aber flexibler ausgestaltet werden.

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