Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) verabschiedet

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 18. Februar die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz, IWG) genehmigt.

Der Landtag hat den Bericht und Antrag in der Sitzung vom 8. November 2019 in erster Lesung behandelt und grundsätzlich begrüsst. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war nach einhelliger Zustimmung unbestritten. Die vorliegende Stellungnahme dient der formellen Berichtigung eines redaktionellen Fehlers sowie den Ausführungen im Hinblick auf die Bemerkungen der Abgeordneten in deren Eintretensvoten.

Die Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Stellungnahmen) bezogen werden.